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2 (1890) Schluss
Entstehung
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230 DRITTE ABTHEILUNG. ERSTES II AUPTSTÜCK.

Trierer Domherr.3 2 ) Den 5. December 1325 verpachteteder Comthur des Deutschordenshauses zu Trier den Wein-berg- in ()lmena hinter der Kelter an Pirchivallus de EltzeDomcanonikus zu Trier für 3 Solidi 3 Denare TriererMünze für ihn und dessen Nachfolger.33)

III. Arnold, Domherr zu Trier. Das Verzeichnis derden Domherrn zu Trier zukommenden Höfe und Rentenvom 20. Februar 1301 nennt einen Arnoldus de Eltze alsCanonicus. Derselbe sollte die Kellerei des Domstifts sowie38 Malter Frucht, theils Korn, theils Hafer auf dem Frucht-erträgniss zu Leych, wie es an den Dom fällt, haben. 34) Am26. Februar 1304 erklärten Domdecan und Capitel zu Trier,dass, nachdem durch den Tod des Rudolf de Villano dessenPfründe erledigt worden, sie am festgesetzten Wahltagmehreren Mitgliedern des Capitels, unter Andern auch demArnold zu Fitz Gewalt ertheilten, diese Pfründe zu virgeben.35) Am 23. Januar 1305 war Arnold unter den vomDecan und Capitel in Sachen des Letztern bevollmächtigtenMitgliedern desselben.3 6 ) Den 23. September 1306 bevoll-mächtigte das Trierer Domcapitel darunter Arnold zu Eltz,den Friedrich von Sirk, Cantor und foffrid von Roden-machern ihre Mitdomherrn, die Gefälle des laufenden Jahrsim Hofe und den Dörfern zu Merys und Vivers TriererDiözese zu erheben.3?) Arnold besiegelte diese Vollmachtmit eigenem Siegel. Am 28. Dezember 1307 beschwertensich die Capitel des Doms, von St. Paulin und St. Simeon,die Klöster St. Maximin und beate Marie ad martires Be-nedictinerordens zu Trier beim Papst gegen den ErzbischofDiether, Predigerordens von Trier wegen dessen Eingriffen