Druckschrift 
2 (1890) Schluss
Entstehung
Seite
212
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2i2 DRITTE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

Jahres erklärten Johann zu Kitz Ritter und Anna Eheleute,dass alle Kriege, Zweiung und Misshelligkeit zwischen ihnenund Erzbischof Balduin von 'Frier und dessen Stift für sieund ihre Nachkommen beigelegt seien. Johann versprachdem Stifte zu Trier für sich und seine Nachkommen zudienen, Nachfolge zu leisten auf seine Kosten, wenn erAbends wieder heim oder in eine der Burgen Waldeck,Erenberg, Schöneck, Eltz oder zum Stein (Steinkallenfels)kommen könnte, gegen Jedermann. Er will nichts gegenden Erzbischof, dessen Nachfolger, Stift, Mannen, Burg-mannen, Dienstmannen oder Unterthanen geistlich wieweltlich unternehmen, Strasse, Weg und Geleit im Erzstiftewill er nicht hindern. Er verzichtete auf alle Forderungan den Berg und Bifang, worauf Burg Baldeneltz erbautist, und will Niemanden zum Gemeiner von Eltz und zumStein (Steinkallenfels) annehmen, bis derselbe alle dieseStücke beschworen und gelobt. Johann erklärte, dass ihnErzbischof Balduin von Trier zum Erbburggrafen zu Balden-eltz annahm. Dafür soll er Baldeneltz in baulichem Wesenerhalten und es als Offenhaus für den Erzbischof dienen,sofern er es mit Ehren thun kann. Kann er dieses nicht,so soll er dem Erzbischofc das Haus mit allem Zugehörübergeben, ausgenommen das Gut, das er darin hat undsein Eehen, welches ihm nutzniesslich bleibt. Ist der Kriegaus, so soll er Burg Baldeneltz wieder haben wie zuvor.Er soll von Baldeneltz oder andern Vesten, die er hat odererwirbt, dem Erzstifte Trier keinen Schaden thun oderSchädiger desselben beherbergen. Auch seine Töchter sollendas Erbburggrafenamt von Baldeneltz tragen können wiedie Söhne. Stirbt Johann ohne Söhne und Töchter, so soll