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2 (1890) Schluss
Entstehung
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204 ZWEITE ABTHEILUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.

von )ohann Josef Krämer zu Kltville dessen Wohnhaus amRhein für 4500 fi. und 1878 das ehemalige St. Peterstifts-haus in der Kirchgasse für 14000 Gulden und bestimmtees zur Wohnung des Guts Verwalters. Eine grössere An-zahl Ankäufe von Gütern in Kltville folgten.

Als am 20. Februar 1853 ein Theil des Kitzer Hofszu Coblenz abbrannte, liess Graf Karl alsbald die Gebäudewieder herstellen.

Graf Karl machte von 1857 -1889 eine grössere An-zahl Gütererwerbungen bei Kitz bestehend in Wiesen, Fel-dern und Wald zusammen für 33001 Mark 28 Pfennig,veräusserte aber 18441881 ausser einigen zum Abbruchbestimmten Gebäuden des Oester Hofs, die Mahlmühle beiKitz, die Lohmühle nebst Wohngebäude bei Moselkern,ein Wohnhaus zu Wiersheim nebst Zugehör und etlichesGartenland daselbst für 8420 Mark.

Graf Jacob hatte auf die im Jahre 1842 herausgegebeneDruckschrift wegen Ansprüchen auf den Kngerser Zoll unddie Erstattung der Capitalien keinen Erfolg gehabt. Am6. August 1842 hatte sich derselbe an den König vonPreussen in der Sache gewandt, war aber am 7. Mai 1843abschläglich beschieden worden. So lag die Sache, als< iral Karl Rechtsnachfolger der Ansprüche seines Vaterswurde. Graf Karl wandte sich am 12. Juli 1847 an diedeutsche Bundesversammlung mit der Bitte, auf Grund desArtikels 30 der Wiener Schlussacte bei der Krone Preussenund dem I lerzogthum Nassau wegen seiner Ansprüche eineAusgleichung zu versuchen und im Nothfalle ein Aus-trägalgericht zu bestimmen, welches entscheide, ob dieseStaaten zusammen oder welcher derselben wegen Abzahlung