II2 ZWEITE ABTHEILUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.
ertheilte Anwartschaft auf das Reckische Lehen bestätigt.Gleiches geschah 1747 und 1750 durch Kaiser Franz. 95)Hugo Franz kaufte auch das dereinst der Familie zuEltz srehöriye, aber an die Ritter von Groenstein veräusserteGut zu Fltville wieder an die Familie zurück. Das Guthatte zudem unterdessen an Werth zugenommen. Elisabethzu Eltz hatte durch Zahlung von 2000 Gulden bei derGemeinde Eltville die Befreiung der ehedem bürgerlichen,dazu erkauften Güter von Abgaben erwirkt. In Folge da-von wurde das Gut mit einem Beitrag von 25 Gulden von
13.der rheinischen Ritterschaft am September 1691 in die
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Matrikel aufgenommen.9 6 ) Am 12. Mai 1691 kaufte JohannHeinrich Daniel Ritter von Groenstein von Johann Fried-rich Freiherrn vom Stein und Philipp Ludwig Hilchenvon Lorch kurfürstlichem Trierer Obristlieutenant, die fürsich und des Letztern Brüder Friedrich Christof und Gott-fried Hilch von Lorch handelten, das Klingelbacher Gutals Erbe ihrer Base von Klingelbach für 4000 Gulden anund vereinigte es mit dem Eltviller Gut. 97) Durch dieHeirath des Daniel Ritter von Groenstein mit Anna Ursulagebornen von Schwalbach kam die ehemalige von Hohen-stein'sche Mühle, die Schwalbacher Mühle an der EltvillerStadtmauer zu dem Gute, welches 1691 nach Angabe dermittelrheinischen Ritterschaft in Haus, Hof, Nutz- undObstgarten, zwölf Morgen Weinbergen, 10 Morgen Wiesen,5 Morgen Feld und dieser Mühle bestand.? 8 ) Durch denAnkauf des Klingelbacher Guts war auch der KlingelbacherKirchenstuhl am Muttergottesaltar im mittelsten Hauptgangder Eltviller Kirche an die Ritter von Groenstein ge-