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2 (1890) Schluss
Entstehung
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102 /-WEITE ABTHEILUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.

und eigenthümlich unter Verzichtleistung auf dasselbe. AlsErsatz hierfür versprach Karl Anton Ernst jedem seinerBrüder jährlich 300 Gulden rheinische Münze und demDeutschordensherrn, da derselbe bis jetzt eine zu geringeCommende habe, bis zur Erlangung einer einträglicheren100 Gulden mehr, also 400 Gulden, lebenslänglich undjährlich zu geben. Sollte durch Unglück oder Prozess dasFamilienvermögen eine bedeutende Einbusse erleiden, sowollen sich die drei geistlichen Brüder einen dem ent-sprechenden Abzug gefallen lassen. Für den Fall, dasseiner der geistlichen Brüder durch Krieg oder andere Zu-fälle seine eigene Wohnung verliert, räumt der weltlicheBruder demselben in einem der Familienhäuser freie Wohn-ung ein. Erstreckt sich der Aufenthalt über ein Vierteljahr,so tritt entsprechende Entschädigung ein. Der fünfte undjüngste Sohn Johann Jacobs nämlich Henrich Philipp isthierbei ausgeschlossen und blieb ungenannt, da derselbe1704 in das Benedictinerkloster zu Fulda eingetreten undgegen 40 Gulden rheinische Münze Rente erbverzichtethatte. 72)

Am 17. December 1722 empfing Karl Anton Ernstvon Kurtrier die Lehen zu Pommern, 73) das Erbmarschalk-amt?4) und die Vogtei zu Moselkern. 75)

Bezeichnend für die Art der Güterverwaltung auf Eltzist der Vertrag, nach dem am 1. März 1723 Karl AntonErnst Mainzer und Trierer Geheimer Rath den NikolausLauteren Admodiator auf Schloss Eltz für drei Jahre zumKeller auf Eltz annahm. Lauteren soll den Antheil amSchlosse bewahren, Zimmer und Speicher rein halten, keinZimmer mit Frucht beschütten und im Nothfall seinem