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2 (1890) Schluss
Entstehung
Seite
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66 ZWEITE ABTHEILUNG. ZWÖLFTES HAUPTSTÜCK.

zu Coblenz mit Weinbergen, Gärten, Baumgärten und Zu-behör daselbst, die Weinrenten zu Moselweis bei Coblenzund zu Horcheim, den Weinhof zu Pommern, die Wein-und andern Gefälle zu Wildenberg und vom Hause Treis,die Weinrenten zu Fankel, Bruttig, Cochem und Mühlheimin der Bergpflege, die Kornrenten zu Pommern, den Korn-zehnten zu Sebastianengers, den halben Hof zu Mühlheimmit 14 Malter Ertrag, vom St, Florinstift zu Coblenz 10Malter Kornrente, das Hof- und Zinskorn zu Kärlich undMühlheim mit 10 Malter, bei Clas Heimberger daselbst2 Malter Kornrente, das Dorf Lutz mit aller Hoheit und Zu-gehörigkeit sowie die um Burg Eltz entfallenden Geldrenten.

Karl Henrich erhielt für sich und seine Erben undNachkommen Haus und Herrschaft Üttingen mit denEisenschmieden und anderer Gerechtigkeit, Jagd, Fischerei,Unterthanen und allem Zugehör, wie dieses dessen Vorfahreninne hatten, nebst allem Zugehör in und ausserhalb derHerrschaft, Haus und Hof zu Boppard mit Weinbergen,Gefällen und Gerechtigkeiten, den Zehnten zu Buch, dieFruchtgefälle zu Udenhäusen auf dem Hundsrücken, denHof Hundshausen daselbst, den Hof Beuren sammt Zuge-hör, den Hof Illerich (Keil) und Mehren, den Weinhof zuBriedel im Amte Zell, den Zehnten zu Pünderich nebstZubehör.

Weil die Herrschaft Üttingen in künftigen Friedens-zeiten mehr ertragen könne, erhielt Plans Jacob nach ge-machtem Überschlage 50 Thaler mehr. Auch verzichteteKarl Henrich mit seiner Gattin zu Gunsten seines Brudersauf ihr Einlösungsrecht am halben Kornhof zu Mertlochfür ewige Zeiten.