Druckschrift 
2 (1890) Schluss
Entstehung
Seite
65
Einzelbild herunterladen
 

DIE JÜNGERE LINIE ZU ELTZ ZU ÜTTINGES. 65

Jacob, Karl Henrich und Johann Philipp zu Coblenz imEltzer Hofe zusammen, um in brüderlicher Eintracht dieelterliche Erbschaft zu theilen. Die drei geistlichen Brüderverzichteten zum Vortheile ihrer beiden weltlichen Brüderund zum Besten der Familie unter folgenden Bedingrmgenauf die elterliche Erbschaft. Alle Vorräthe an Geld, Wein,Frucht, Silber, Kleinodien und andern Fahrnissen wurdennach Erlegung der Beerdigungskosten in fünf gleiche Theilegetheilt. Jeder geistliche Bruder soll jährlich von denweltlichen Brüdern als Abstand 300 Reichsthaler Rentebekommen und im Falle der Noth freien Aufenthalt ineinem der Familienhäuser, doch nicht über ein halbes Jahrhaben. Im Falle längeren Aufenthalts tritt eine entsprechendeEntschädigung ein. Geräth Einer derselben in Gefangen-schaft des Feindes, so sollen ihn die weltlichen Brüder unterspäterem Ersatz der Kosten auslösen.

Wegen der unbeweglichen Güter machten die fünfBrüder am 17. October 1672 folgende Vereinbarung. HansJacob erhält für sich und seine Erben und Nachkommenden Antheil des Stamms an Haus und Herrschaft Eltz nebstZugehör, Unterthanen, Jagd, Fischereien, hoher und niedererGerichtsbarkeit und allen Zugehörigkeiten, wie solches Allesvon Alters her dessen Vorfahren die Herrn zu Eltz besessen,den Weinhof zu Müden sammt Zugehör, zwei Fuder Wein-rente zu Kern und Müden als Eltz-Rodendorfer Rente, einFuder Bedewein an diesen Orten, den Kornhof zu Oest, zuKauw und Wiersheim, die Vogtei zu Kern mit ihren Renten,den Zinshafer zu Wiersheim mit zwei Malter drei Simmer,den Flof zu Mertloch, den kleinen Hof daselbst, die Vogteiund den Flof zu Naunhcim, den Hof Kail, den Eltzer Hof