Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
408
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4 o8 ZWEITE ABTHEILUNG. NEUNTES HAUPTSTÜCK.

beiden altern Söhne mit der Burg Yburg oberhalb Steinbachmit ihrem Gebäu vorbehaltlich des Offnungsrechts, einemStück Bosch am Berg mit Einschluss des Brunnens ausser-halb der Burg, in den Wäldern dabei jährlich 40 KlafterBrennholz und 4000 Rebstecken, den Hanclfrohnden derUnterthanen im Neuweyrerthal, der Jagd im Amt Steinbachund dem Neuhausener Lehen, nämlich einem Viertel desWeinzehntens zu Steinbach genannt der Eselszehnten, wieihn die Röder von Rodeck und dann die von Neuhausenzu Lehen hatten, dem Recht, acht Fuder Wein ohne Umgeldzu verzapfen, welche acht Fuder nur das alte Umgeldbestehend in 4 Mass Wein geben sollten, wofür JohannEberhard alle Regalien im Thale von Neuweyer, sammtBede, Schätzung, Reise und dergleichen leisten solle. DieseBelehnung erfolgte am 14. September iÖ43. 2 3 b ) Dabeiward bedungen, falle das Lehen heim, so sollen JohannEberhards Erben als Abstand 3000 Gulden erhalten. Beider Belehnung 1643 war das Lehen Yburg noch in Dachund P'ach, ausgenommen das noch bewohnbare besondersstehende Zeughaus. Johann Eberhard hatte einen Schaffnerauf Yburg wohnen, benützte das Lehen aber nie zumAufenthalt. Eine Unterhaltung der Gebäude ' fand nichtstatt, dieselben verfielen und wurden auch Baumaterialienvon den Schaffnern entfernt, namentlich Holz und Eisenwerkverschleppt. 2 3 c ) Damit blieb die Verpflichtung der Erhaltungdes Lehens unerfüllt.

Von Durlach kam Johann Eberhard nach Mainz anden Hof, wurde Mainzer Geheimrath, Oberamtmann undLandrichter auf dem Eichsfeld 1645 und 1654. Tn dieserStellung machte er sich um die Bewaffnung der Eichsfelder