Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
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361
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DIE LINIE ZU ELTZ ZU PIRMONT. 36 I

I ,ösungsrecht der Pfandschaft der Erbschaft oder der Gütervon der Moselwiese bis an" den Weiher gegen Hatzenportbis auf das Gebiet des von Braunsberg, Hunolstein undWildenberg sammt allen Verschreibungen, die Philipp da-rüber hat oder künftig noch auffindet, das Niedertheil derFrucht im Bopparder Hamm genannt Nerenborn, den Platz,den Philipp zu einem E>inghofe anzeigte, haben. Auf allediese Stücke soll Philipp verzichten. Dagegen erhält erdiese nachstehenden Güter und Renten für sich, einen seinerSöhne oder dessen Bruder als Mannlehen, nämlich den WaldErenberg bei Nortershausen, den Hof zu Boppard, das DorfNey mit der Bestimmung, dass er dasselbe von der Äbtissinund dem Convent zu Marienberg bei Boppard einlöse, denWald Eronscheidt, 5 Malter Hafer zu Braunshorn, dieLüdeners oder Eüttersweiden, den Hof zu Nortershausen.I >ie armen beute zu Erenberg und dazu gehörig sollenihr Recht in den Philipp zugewiesenen Wäldern und Güternfortan gemessen wie früher.-?' 1 ) Am 12. Juni 1539 machtenPhilipp und Elisabeth Eheleute, nachdem nach dem TodeJohanns zu Eltz zwischen dessen Sohn Johann, Peters SohnBernard und Dorotheas von Wolfskehl Kindern eine Theilungder Güter am 1. April 1472 gemacht worden, demnachJohann zwei Fuder Wein Rente zu Eell und Eöf erhielt,dieses dann dahin abgeändert wurde, dass Johanns Erbenetliche Weinberge bekamen und Georg und Christof Ge-brüder sich dagegen auflehnten und durch -Vertrag alleungetheilten Güter erhielten, aber an Johanns Erben 2 FuderWein zu hell und Löf liefern sollten, einen Vertrag, dasssie Philipp und Elisabeth die ungetheilten Güter haben undJohanns Erben diese 2 Fuder Wein liefern wollen und über-