360 ZWEITE ABTHEILUNG. FÜNFTES HAUPTSTÜCK.
jährlich. Am 15. Mai 1537 belehnte Cuno von Metzen-hausen Archidiacon von St. Castor zu Carden den Philippmit den Lehen zu Pellenz, Lelmunt, Treis und Carden anWeinbergen, Äckern, Wiesen, Wäldern und Renten. 35)
Die schiedsrichterliche Entscheidung zwischen PfalzgrafJohann und Philipp zu Kitz wegen des Antheils an Eren-bejg war jedenfalls ausgeführt worden, bei der Ablieferungder Briefe, Register und Zinsbücher über Plaus und Herr-schaft Erenberg und Zugehör an Pfalz ergaben sich jedochSchwierigkeiten. Am 11. Mai 1538 machten beide Theiledesshalb eine weitere Vereinbarung. Philipp soll die Register,Zinsbücher, , Lehen- und Mannbriefe über Schloss und Herr-schaft Erenberg auf seinen Eid ausliefern und da er sichgeweigert, auch solche Register, die andre Einträge alsErenberg betreffende enthalten, auszuliefern, soll derselbe.aus denselben die Stellen über Erenberg ausschreiben aufseinen Eid und diese Auszüge dem Pfalzgrafen zustellen.Wegen der strittigen Güter, Zinsen und Gefälle, geistlichenLehen und Anderm soll Johann den Wald genannt Dhaun,den Freiwald bei Morsshausen, die Kröpfung, welche nichtzur Vogtei zu Löf, die Hennen, vier Zinsgänse von derWiese an Kalmuth anstossend, die Weiden an der Mühleim Stubbel, die Wiesen und Weiden zwischen Ere undBrodenbach, die Verleihung der Dechanei zu St. Martinmit den dreieinhalb Pfründen zu Wesel, das Lehen der vonSchonburg, das Sponheimer Lehen, und was in diesemBriefe begriffen ist, ausgenommen den Hof zu Norters-hausen, den Philipp erhält, die Jagd im Löffer und Gallcn-scheider Gericht, soweit sie im Erenberger Bezirk liegt,die Eigenleute des von Eltz im Erenberger Gebiet, das