Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
331
Einzelbild herunterladen
 

DIE LINIE ZU ELTZ ZU LANGENAU. 33 I

ausbleiben muss, seine Entschuldigung mit einer voll-kommenen Vollmacht den Anwesenden senden.

6) Hält sich Einer aus Schwachheit oder Alters wegennicht zu Eltz auf, und kann desshalb das Baumeister- undKirchenmeisteramt zu Eltz und Wiersheim nicht bedienen,so ist derselbe verpflichtet, wenn das Amt an ihn kommt,einen andern seiner Vettern, der zu Eltz wohnt, auf seine-Kosten zu halten, um sein Amt zu verwalten.

7) Man soll dem untersten Pförtner aus Nothdurftekl Kuhställchen auf die Bleide bauen und eine Zwerch-mauer errichten, damit dort der Weg versperrt und dasHaus besser beschlossen sei.

8) Die Anordnungen wegen der beabsichtigten Bautenwurden, wie früher vertheilt, erneuert. Nach Verlauf derbedungenen sechs Jahre für die Bauten sollen eines jedenStamms Gefälle zu Wiersheim dafür verpfändet werden,auf dass ein Baumeister sie einziehe, bis die Mauern er-baut sind.

9) An Stelle der verstorbenen Schiedsleute wurdenJohann Waldbot von Bassenheim Herrn zu Olbrück undKönigsfeld, sowie Johann von der Leyen gewählt. DieAussteller, Wolfoiny zu Eltz Chorbischof zu Carden undProbst zu St. Paulin an Stelle Jacobs zu Eltz Domdecanund Kurfürst zu Trier als vornehmsten Unterhändler derSache siegelten und unterzeichneten mit den beiden Schieds-leuten. 2 4)

Im Jahre 1581 erwarb Christof auch die Vogtei zuRübenach, das St. Maximiner Lehen. Als durch den Toddes Kurfürsten Jacob zu Trier, zugleich Nominalpfarrer zuRübenach, die Rübenacher Pfarrei erledigt wurde, präsen-