3 io ZWEITE ABTHEILUNG. DRITTES HAUPTSTÜCK.
Mannsstamms auf ihr Erbe. Stirbt der Mannsstamm aus,so erhält sie 1000 weitere Thaler, sterben ihre Brüder ohneLeibeserben, so wird Margarethe gleich ihren Geschwisternerbberechtigt, das Heirathsgut aber abgerechnet. Simonerhielt als Widerlage 3000 Thaler, Wittumssitz wird dasunterste Haus zu Merl. 8 3) Margarethe war 1601 Wittweund heirathete in zweiter Ehe den Walter von Luxenburgam 9. September 1615. 8 4)
5) Agathe geboren 6. Januar 1572 zu Trier, wurdeNonne zu Löwen und machte am 7. Juni 1603 ihr Testa-ment. 8 5)
6) Agnes geboren 15. Juni 1573 zu Trier wurde Nonnezu Oeren in Trier und bezog noch 1602 eine Rente vonihrem Vater. 86 )
7) Anna geboren 27. August 1574 zu Trier Nonneebendaselbst mit gleicher Rente. 8 7)
8) Marie geboren 31. März 1576 zu Clervaux, ge-storben in gleichem Jahre.
9) Claudia geboren Dienstag nach Johanni 1577 zuClervaux heirathete den Grafen Claude de Lannoy de laMotterie und bekam die Herrschaft Clervaux.
10) Godfrid geboren 31. August 1578 zu Clervaux;Stammhalter. Siehe unten.
11) Oswald geboren 26. October 1578 gestorben1. Juni 1581 zu Clervaux. 88 )
§ 2. Godfrid der Junge.
Godfrid machte am 9. August 1614 nach dem Todeseines Vaters eine Theilung des väterlichen Nachlasses mitseinen Schwestern Magdalene, Margarethe, Claudia und