2 54 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
handelt und kamen zu Coblenz zu diesem Ergebnis. DieVormünder versprachen Zahlung der 3000 GoldguldenHauptschuld an die von Dalberg in zwei Jahren, ioooGulden wurden den Heimbürgern in einem halben Jahrezugesichert, die seitens derselben wegen Abschätzung derGüter an das Gericht zu Hatzenport schuldigen Kostenmit 70 Königsthalern getheilt, die Verkäufer erhielten alsWeinkauf oder Verzugspfennig ein gutes Stück firnen Weinvom Jahre 1599. Im Jahre 1602 kam mit MargarethcWittwe zu Eltz auf Anstehen der Vormünder der Kauf zuStande und wurden die Käufer in diesem Jahre mit Ein-willigung des Kurfürsten Lothar von Trier von den Ileim-bürgern, Geschwornen, Gemeinden und Einwohnern derneuen Pellenz zur Abtragung der Dal berger Schuld in denVirneburger Weinhof zu Hatzenport mit Haus, Hofleuten,Ländereien, Weinbergen, Gärten, Wiesen, Hecken, Büschen,Renten, Zinsen und Gefällen, Freiheiten, Recht und Gerechtig-keit eingeführt und der Kaufbrief vor Gericht ausgefertigt. 5*3)
Noch bei Lebzeiten hatte Anton verschiedentliche Ver-besserungen an dem Hofe zu Hatzenport vornehmen lassen.1594 wurde ein neues Kelterhaus mit Kelter erbaut unddas Hofhaus reparirt, was ausser den Materialien einenAufwand von 234 Gulden ad 24 Albus machte. 5 2 4)
Am 14. Januar 1604 verkauften Hans Spey und BastUrtz Bürger zu Mühlheim vor dem Kärlichcr Gericht derMargarethe Wittwe zwei Hecken im Mühlheimer Gerichtes)Dieselben hielten etwa 4 Morgen, lagen in der »Sunsen«und kosteten 44 Gulden Coblenzer Währung. Im Jahre1607 löste Margarethe die auf einem Garten an der Firmungneben St. Castors Kirche ruhenden zwölf Albus Erbgrund-