DIE HAUPTLINIE VOM GOLDNEN LÖWEN BIS 1645. 253
spruchte Elisabeth vom Weiher Wittwe von Staffel gegenJohann Herrn zu Eltz Landcomthur der Bailei LothringenDeutschordens, Melchior Herrn zu Eltz und Langenau TriererRath, Marschalk und Amtmann zu Montabaur und Mols-berg sowie Hans Philipp von Hedesdorf, als Vormünder derKinder Antons zu Eltz diese Lehen und gab an, dass dieEigengüter der vom Weiher von deren Lehensgütern nichtgehörig getrennt worden und nach dem Aussterben desMannsstamms diese Lehen auch auf die Schwestern undweiblichen Erben übergingen. Es kam zum Prozess, dieSache wurde von einer kurfürstlichen Commission unter-sucht und endlich auf Verwendung der Wittwe Christinevom Weiher dahin entschieden, dass Eigengut und Lehengehörig getrennt und das Eigengut der Familie vom Weiherwieder zugetheilt werden solle. Das Nickenicher Lehenblieb jedoch im Besitze der Familie zu Eltz vom gelbenLöwen.
Am 8. Februar 1602 erklärte Wilhelm Blankard vonArweiler zu Odenhausen, dass er dem verstorbenen AntonHerrn zu Eltz und Pfandherr zu Kempenich Trierer Rathund Hofmarschalk seinen Hof zu Stotzheim nebst seinemBesitz im Amte Hardt für 3300 Thaler verkaufte und ihmJohann zu Eltz Landcomthur der Bailei Lothringen Deutsch-ordens 1192 Thaler hierauf entrichtete. 5 22 )
Durch den Tod Antons hatte sich der Ankauf desWeinhofs zu Hatzenport etwas verzögert. Im Jahre 1602hatten die Pellenzer Heimbürger mit Johann zu Eltz Land-comthur zu Trier, Melchior Herrn zu Eltz und HansPhilipp von Hedesdorf als Vormündern der Kinder Antonssowie mit Margarethe von Hedesdorf der Wittwe unter-