DIE HAUPTLINIE VOM GOLDNEN LÖWEN BIS 1645. 251
mit seiner Gattin Ottilie Gräfin zu Arburg und von derMark im Jahre 1531 von Friedrich Kämmerer von Wormsgenannt von. Dalberg 3000 Goldgulden gegen 300 Gold-gulden Rente geliehen, wofür zur Sicherheit des Capitalsund der richtigen Zahlung alle Heimbürger und Geschwornender vierzehn Dörfer der neuen Pellenz, nämlich Fressen,Nickenich, Niedermendig, Trimps, Wassenach, Thür, Eych,Bell, Greiz, Haussen, Bleydt, Welmich, Kettenheim undBurernork Hauptschuldner, Bürgen und Sachwalter wurden,dafür aber auch das Recht für sich und ihre Erben er-hielten, sich an allem Pigenthum der Grafen zu Virneburggegebenen Falls schadlos zu halten. Cuno Philipps Bruderund der Fetzte der Yirneburger im Mannesstamme zahltedie Zinsen des entliehenen Capitals an die Dalberger richtigab, nach dessen Tod nahm Graf Dietrich von Manderscheidzu Schieiden als Ältester des Stamms alle VirncburgerGüter als Verwandter in Anspruch und wies alle Schuldner,darunter auch die Heimbürger, ab, und zahlte weder Capitalnoch Zinsen ab. Der von Dalberg hielt die Heimbürgerals Bürgen für die 3000 Goldgulden Capital zur Ent-richtung des Hauptgeldes nebst Zinsen an. Die Sache kamals Prozess zwischen den Heimbürgern und dem Grafenvon Manderscheid an das Reichskammergericht zu Speier.Die Heimbürger gewannen den Prozess und wurden ausserin andre Unterpfänder auch in den' Virneburger Weinhof zuPlatzenport eingewiesen.
Bereits im Jahre 1570 hatten die Heimbürger mit AntonHerrn zu Kitz und Margarethe von Hedesdorf Eheleuteneinen Vergleich gemacht. Anton erhielt gegen Verpflichtung,die Zinsen an den von Dalberg zu zahlen, den Weinhof