Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
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6 ERSTE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

Spruch wegen des Stifts Berechtigung im Treiser Waldezu vollstrecken. x 7) Peter hatte auf den Zehnten zu Filsenund Ogis, sowie die Vogtei zu Bittelsdorf gegen das StiftCarden Ansprüche erhoben, aber nach dem Tode seinesBruders Johann und in Gegenwart seines Bruders Elias,Decans von St. Sirneon zu Trier, auf diese Güter zu Gunstender Cantorei des Cardener Stifts verzichtet, solche aberspäterhin unter Erzbischof Theoderich von Trier wiederumin Besitz genommen. Die angestellten Zeugenverhöre stelltendas Anrecht des Stifts an diesen Gütern und Rechten fest.Es erging der Urteilsspruch in Sachen des Stifts Gardenund des Ritters Peter zu Eltz wegen des Zehntens zuFilsen und Ogis, sowie der Vogtei zu Bittelsdorf durchdiese Zeugen verhöre, dass Peter nach dem Tode seinesBruders Johann auf den Zehnten zu Filsen, den derselbeauf dem Todesbette dem St. Castorstifte zu Carden geschenktund dem Erzbischof Theoderich von Trier übergeben lassen,verzichtete, denselben aber, nachdem ihn diese Kirche anzehn Jahre lang ruhig besessen, wieder weggenommen, auchhabe Peter den Zehnten an sich gerissen, die Güter desStifts zu Bittelsdorf seien vogtfrei, aber Lehen des Reichsfür Peter. 18 ) Da Papst Innocenz IV am 18. Juli 1245 demStifte Carden den vom Frxbischof Theoderich von Triergemachten Vergleich mit Ritter Peter wegen gewisserFändereien und anderer Sachen vom 26. April 1229 be-stätigt hatte, f 9) ward Peter auf Klagen des Stifts mit derFxcommunication belegt. Am 13. Juni 1256 entschiedJohann, Seholaster des St. Florinstifts zu Coblenz, welcherbereits in der Sache gewirkt hatte, als vom ErzbischofArnold bestellter Richter dahin, dass gemäss der Briefe