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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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December 1555.

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seiner Lehengüter zu Curtion und denen von Wislisburg, und den Vögten zu Milden und Romont,>lnd die Späne zu Brenles, Siviriez und Doinpierre zu untersllchen und zu vergleichen. 7. Die Gesandtenvon Freiburg beklagen sich, ivic ihren Obern durch Vogt Bindhaininer Eintrag am Hochflug zu Grasburggeschehen sei, und verlangen, daß der von den letztern zu Zeiten gesetzte Amtmann des Hochflugs nicht wenigergenießen solle, als der von der Stadt Bern gewählte Vogt. Der Rath zu Bern antwortet, die zu Freiburgwissen wohl, ivas die Stadt Bern zu Grasburg mehr als die Stadt Freiburg zu beherrschen und zu verwaltenhabe und daß zu diesen Stucken, in welchen die Stadt Bern mehr als die Stadt Freiburg besitze, derHochflug gehöre, wie ihnen das auch schon geantwortet worden sei, bei welcher Meinung man verbleibe.8. Auf die Bitte, welche die Gesandten von Freiburg betreffend den Schultheiß Ammann in Betreff desZehntens zu Thierrens gethan haben,das min Herren (so ir antmurt uf erwarten, wie ire burger ireransprachen gegen dem grasen zukommen möchlend gelendet), ime ein zpl stecken und bestimmen wölltend, wielang er doch solichs vals und ustrags ze erwarten, dan er mit langem verharren sich sonst anderschwo gegendes grasen gut versumen und ander fürfaren möchten", antwortet der Rath zu Bern, er misse und könneweder Zeit noch Weil bestimmen, wann und wie die Ansprache seiner Burger ein Ende nehmen werde;Schultheiß Ammanu möge sich mit der frühem Antwort begnügen, andernfalls könne mau ihn nicht hindern,seine Forderung zu verfolgen, wie es ihm gutscheine. 9. In Betreff der Bodenzinse, die der edle Pierre dePre dem Hause Haucrest verkauft hat, und aber die Stadt Frciburg als ihr Edellehen betrachtet, hätten dievon Bern gerne die betreffenden Gewahrsamen gesehen. Da aber die Gesandten von Freiburg diesfalls keineInstruction haben, so wird die Sache auf sich beruhen gelassen. 10. In Betreff des Zugs der Kirchengüterzu Grandson haben die von Bern ihren Bescheid denen von Freiburg neben diesem Abschied sonst zugeschrieben.

420.

(MUlltrllt?). 1555, 10. December.

KantoilSarchiv Basel: Alten zwischen der Stadt Basel »nd dem Bischos »an Basel, und ebendaselbst: Bischöfliches Archiv XXlV, Band 10. No. SS.

In den Anstünden zwischen der Stadt und dem Bischof voll Basel wird durch Johann Veit Scheyb,Domdecan, Georg von Umbringen, Canonicus, und Wendel Zipp, Sindik, alle der mehreren Stift Basel,als Verordnete von Domdecan und Capitel folgender Vergleich vorgeschlagen (bedacht und erwegen habend"),l- Der verstorbene Bischof Philipp hat vor einigen Jahren von der Stadt 10,000 Gulden für 800 Guldenjährlichen Zinses aufgenommen. Es sollen nun dem Bischof für Ablösung dieses Hauptgutes drei Terminegegebe,l werden, die beiden ersten für je 5000, der letzte um 0000 Gulden, je mit ausstehendem und nachMarchzahl für die Terminssumme treffendem Zins und Kosten, wie die Hauptverschreibung es weist, abzu-zahlen. 2. Bischof Philipp hat denen von Solothurn 50 Gulden auf dem Birscckeramt abgelöst und derStadt Basel um den Kaufschilling zugestellt, mit der Bedingung, daß er und seine Nachfolger fortan nur'"ehr 23 Plappert für einen Gulden zu ziusen haben. Die Deputirten finden nun für gut, es sollten dieGesandten von Basel bei der nächsten Zusammenkunft über diese Verhandlung einen kurzen Revers oder eineBekenntniß mitbringen. Sollte ihnen dieses zuentlegen" sein, so mögen sie eine collationirte Copic derHauptverschreibung, die auf Solothurn weist, der bischöflichen (unser") Kanzlei übersenden; dieselbe bleibt