1370
November 1555.
Offenburgern, seiner Verwandtschaft, zu berathen und Mittel und Wege zu suchen, dieses Lehen in gütlicheroder rechtlicher Weise aufrecht zu halten. Die Verordneten beider Städte entgegnen nach gehabtem Verdankund nach Wiederholung ihrer frühern Anbringen, die fragliche Forderung betreffe eine freie Gabe des Grase»;solcher möchte er noch mehrere versprochen haben; es würde aber gemeinen Gelten und beiden Städtenunerträglich sein, das Alles zu übernehmen. Da aber Hcmmann eine beiden Städten wohlgewogene, altetapfere eidgenössische Person sei, so erbieten sich die Verordneten, doch auf Gefallen ihrer Obern, ihm lebens-länglich jährlich die zwei Ochsen oder ein angemessenes Geld dafür werden zu lassen, doch nicht wegen Pflichtund Recht, sondern aus Freundschaft und Liebe und so, daß mit seiner Person diese Bewilligung aufhöreund nicht auf seine Erben übergehe. Die Anwälte Hemmanns wollen diesen Vorschlag nicht annehmen underklären, hiefür keine Vollmacht zu haben. I». Die Gesandten von Freiburg ziehen folgende Artikel an, überwelche ihnen vom gesessenen Rath zu Bern in nachstehender Weise geantwortet wird. 1. Gemäß einer imJahre 1451 aufgenommenen Kundschaft sollen zu Stäffis von jeder „Charge bännischcn" Salzes 2 Denars?),Losner, Zoll entrichtet werden. Die Gesandten von Freiburg verlangen nun, daß die Burger und Hintersässenderer von Bern, die da „Leybsalz" vorbeiführen, diesen Zoll, wie von Alters her, ausrichten. Nach weiterin„vermerken" wird ihnen geantwortet, man wolle diejenigen, welche wegen Verweigerung des Zolls gepfändetworden seieit, zur Entrichtung desselben anhalten, doch unter dem Vorbehalt, daß wenn man Gewahrsamcnfände, gemäß denen die Angehörigen von Bern dieses Zolls entprosten wären, ihnen diese Bewilligung unnach-theilig sein soll. 2. Die Gesandten von Freiburg beschweren sich, die Zoller zu Witteboeuf (Vuitteboeuf)und Montagnp haben den Zoll gesteigert, indem man früher vom 3 Denar gegeben habe,
während jetzt 4 Denar gefordert werden. Da dem Rath zu Bern die Verhältnisse unbekannt sind, so willer von dem Vogt zu Dverdon in Betreff des Zolls zu Witteboeuf, und beim Amtmann beider Städte zuGrandson in Betreff des Zolls zu Montagny Erkundigung einziehen, und dann mit weiterer Antwort begegnen-3. Die von Freiburg beklagen sich, an Jahrmärkten und andern offenen Märkten beziehen die eingesessenenBurger derjenigen Stadt, in welcher Burger oder Hintersässen der andern Stadt einen Kauf thun, mitErlegung von 4 Denar diesen Kauf, den der Aeußere gethan habe. Der Rath antwortet, es sei das einalter gemeiner Gebrauch, den er nicht abstellen könne. 4. Die von Freiburg wollen anstatt des dein HanseHaucrest gehörigen Lobbriefes, der in der Kanzlei zu Freiburg verloren gegangen sein soll, auf die diesfälligevielfache Verwendung derer von Bern, denselben einen andern, durch Allamandi geschriebenen, zustellen-Die von Bern wollen denselben untersuchen, ob er genügend sei oder nicht, und dann weitere Antwortertheilen. 5. Die Gesandten von Freiburg erbieten sich, denen von Bern die Gewahrsamen des Prioratszu Nötschmund, soweit sie dieselben bisher bekommen mochten, zu übersenden, insofern die von Bern denenvon Freiburg jene Gewahrsamen, die ihren Theil der Grafschaft Greyerz unter der Bocken betreffen und imGewölbe zu Bern liegen, auch zustellen, wie solches früher verabschiedet worden sei. Die von Bern verlangen,man solle ihnen die betreffenden Gewahrsamen anvertrauen, sie zu besehen, ob sie der Sache gemäß unddenen von Bern für ihren ober» Theil der Grafschaft dienlich und genügend seien, in welchem Falle sie sichnicht weigern, die Gewahrsameil, welche sie für den untern Theil der Grafschaft Greperz haben, ihrenMitbürgern ebenfalls herauszugeben. Doch verwundern sie sich, daß keine Erkanntnißbücher, Zillsrödel oderAnderes um das Priorat zu Rötschmund vorhandeu seieu, da doch dasselbe eine alte Stiftung gewesen se>und vieles Einkommen besessen habe, welches ohne Zweifel nicht unerkennt geblieben sei. 6. Es wird aufMittefasten (11. März 1556) Tag angesetzt, um die Späne zwischen dem Spital zu Freiburg in Betreff