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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1555.

Denen von Appenzell gefalle, wenn hierin zn Lob und Ehre der Eidgenossenschaft gehandelt werde. Daaber die Sache so schnell an die von Appenzell herangekommen sei, daß sie keinen vollkommenen Gewaltberufen konnten, um eine Gesandtschaft zu verordnen oder eine bcschlüßliche Antwort zu geben, so könnensie dermalen nichts Anderes melden, als daß man das benannte Schreiben gut aufgenommen habe und sobaldder nöthige Gewalt zusammenkomme, man mit rechter Antwort begegnen werde. St. A. Lucer»- Acte» Päpste.

1555, 3. December. Glarus an die zu Lucern versammelten Rathsanwälte der Vll Orte. Glaruslehnt die Einladung ab; es könne hierin nur die ganze Landsgemcinde verhandeln, die jetzt wegen der Pestnicht berufen werden könne. An dem zu Baden gehaltenen Vortrag des Papstes habe man hohes Gefallenund wisse ihm Dank zu sagen, daß er den Frieden herzustellen unternehme, und wünsche, der Papst unddie Eidgenossen mögen überall auf Frieden und Ruhe hinwirken.

St. A. Lucern: Acten Päpste (Original). St. A. Zürich: Tschudische Documentensammlung Band XI.

Am 11. December (Wolfmonat) berichtet Appenzell an Lucern, daß nun der vollkommene Gewalt denGesandten der betreffenden Orte, die sich zum Papst begeben, Vollmacht gebe, auch im Namen von Appenzellzu handeln. St. A. Luc-rn- Acten Päpste.

In Folge des Abschiedes vom 28. October n berichten mit Missivcn vom 13. November (Dienstag nachMartini) Freiburg und Solothurn an Lucern, sie seien nicht im Falle, sich mit einer persönlichen Botschaftzu betheiligen, in ihrem Namen aber möge der Gesandte von Lucern beim Papste Gruß und Empfehlungverrichten. Wohl von daher ward bei unscrm Abschied Bevollmächtigung von Seite Frciburgs und Solothurnsangenommen. Zug war auf unser», Tag wohl zufolge Art. n, nicht vertreten. In Folge des Abschiedsvom 28. October ?i hatten unterm 4. November (Montag vor Martini) Schwpz, unterm 9. November, sür.den Fall, daß die vier inner» Orte auch theilnehmen, Zug, und unterm 1 l). November (Sonntag vor Martini)Ob- und Nidwalden an Lucer» erklärt, an einer Botschaft sich zu bethciligen. s,. «. Luc-rn- Ar,«» P«pst-.

419.

Wern. 1555, 26. November.

Staatsarchiv Bcr»! JnstniclionSbuch f. zg.

Verhandlung zwischen Bern und Freiburg.

Vor verordneten Rathsboten beider Städte ist Hans Philipp Offenburger, Sohn und gemäßeingelegter Missive Bevollmächtigter des Hemmann Offenburger, alt-Bürgermeisters zu Basel, vcrbeiständetvon Jost von Meßbach und Wolfgang voi, Weingarten, alt-Venner, beide des Raths zu Bern, seinenSchwägern, erschienen. Diese habennach erzellung voriger bereduugen des lechens zwicher ochsen, so gesagterjuncker Hennnann uf der grafschaft Gryers für sich und sine erben, mannstannnens, gehebt, anzöugt". Diebeiden Städte haben sich dann vereinbart, dieses Lehens wegen sannnelhaft Ned und Antwort zu geben undden genannten Hemmann oder seinen Vollmachtträgcr (oder etwarn mit gwalt und aller gwarsame") auf den25. November anherbetaget. Dabei hat der Rath zu Freiburg in einein an Bern gesandten Schreibe»sich gutwillig merken lassen,sover die Pflicht sölichs lechens ouch erstattet wurde, so sye gemeltcr Hans Philippdem allem, so sin vater lechens halb schuldig und verbunden sin möchte, stattzethun abgevertiget, alle si»gwarsame darzelegen, das lechen ze schweren und empfachen anstatt sins vettern (sie), als ob er selbs zugegen,und darus ir aller ernstlich bitt und beger, ine harzu ze empfachen und was das lechen vermag gütlich