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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1555.

Liquet beklagt sich, die Commissarien von Graudsou mutheu ihm zu, auf einem Stück Land 4 Maß Oel-Zmszu erkennen, während er nur 2 Maß schuldig zu sei» glaube, und verlangt, daß die 2 andern ihm nachgelassenwerden. Nach Vernehmlassung der beide» Commissarien wird verabschiedet, man solle in den Nechuungs'rödeln, Erkanntnissen und andern Gewahrsams» der Karthause und des Schlosses nachsehen, wie es sichverhalte und ob die 4 Maß bisher entrichtet worden seien oder nicht; dann sollen die Boten, welche hinein-reiten, in der Sache zu handeln Gewalt haben, i». Antoiu Bardoz und sein Mithafter beklagen sich, wiesie von 2 Jucharten Landes jährlich 4 Köpf Weizen Zins geben, was aber in der Herrschaft Grandson nichtder Brauch sei, und bitten, ihnen 2 Köpf abzunehmen. Nachdem man die Commissarien hierüber befragthat, wird beschlossen, jene sollen die 4 Köpf wie bisher entrichten; wenn sie sich diesfalls beschweren, so sollensie die Stücke aufgeben. «. Claudo Janin zeigt an, er habe während fünf Jahren dem Vogt Werli jährlich2 Köpf Korn gezinset laut Zinsrodel; nun aber lauten die Erkanntnisse nur auf 1 Kopf, weßhalb er verlang«'/daß man ihm 5 Köpf vergüte. Nachdem die Commissarien hierüber ihren Bericht gegeben habe», wirdverabschiedet, man soll sich erkundigen, ob die Inhaber des Stücks den frühern Amtleuten 2 Köpf bezahlthaben; findet es sich, daß diese ausgerichtet worden sind, so sollen sie auch fernerhin bezahlt werden, andernfallssollen die 5 Köpf zurückerstattet oder abgezogen werden, p. Claude Dingnen beschwert sich, die Comuüssarie»fordern von ihm das Erkennen der Usages, von welcher er aber gefreit sei, und welche auch seine Vorder»nicht erkennt habeil, wobei er sich auf einen Brief beruft. Die Commissarien berichten, sie haben „es also"in den frühern Erkanntnissen gefunden; alle seine Nachbarn geben die Usages auch; sie glauben daher, ersollte sich nicht weigern, sie ebenfalls auszurichteil und zu erkennen. Es wird beschlossen, er solle die Usageswie Andere erkennen, es sei denn, daß er bis nächste Weihnacht mit Briefen oder sonst erzeige, daß er vonderselben befreit sei. «K. Die von St. Maurice beklagen sich in Betreff der Coupe de Moissons („Coppcdes messons"), die sie jährlich bezahleil müssen, und begehreil namentlich, daß den Armen, die nicht vermöge»einen Pflug in das Feld zu bringen, etwas nachgelassen werde. Es wird beschlossen, sie sollen die Coupede Moissons wie bisher ausrichten; dann sollen die nächst hiukonlinenden Boten beider Städte sich erkundige»/„was sölichs sye und uf im trage" lind dann Gewalt haben, ein gebührendes Einseheil zu thun und zuerkennen, wie die genannten Unterthanen in der Folge gehalten werden sollen. i. Jacques Morel de laMugette beschwert sich, der jetzige Comniissar zu Grandson dränge ihn, einige in der Dorsmarch Mugetteliegenden Stücke um 7 Florin (Pfund?) und 2 Köpf Weizen jährlichen Zinses zu erkennen, ivie sie aucheiilige seiner Vorfahren unter dein Comniissar Lucas Dumaine selig „zum teil" erkennt habeil. Morelglaube aber, diesen Zins nicht schuldig zu sein, iveil solche Stücke und „Teiiement" lange vorher auch ander»von seinen Vorfahren unter Kaspar von Mülinen, damaligem Amtmann zu Grandson, nicht theurer, »lsum 4 Gros llild I Kopf Roggen accensirt lind geliehen worden seien, gemäß einem diesfälligeu Instrument/bei dem er unbelästigt zu bleiben begehre. Man beschließt, die Boteil beider Städte sollen die Leihungsbriesiund Erkanntnisse beseheil, die Commissarien vernehmen, und dann Gewalt habeil, nach ihrem Ermessen u»dnach Erforderniß der Billigkeit zu handeln. Die gleicheil Boteil solleil auch den Brief des Pierre F»»^(„Fabures") von Nvonand, den er oder die Seine» früher wegen des Bachofens von dein Herrn von Erlach-damaligem Amtmann zu Grandson, erlangt habeil, und die später» Erkanntnisse untersuchen, und Ge»'»lthaben, nach Vernehmlassung (?) beider Commissarien von Grandson, nach ihrem guten Ermessen eine Erläuterungzu geben, ob es bei dem benannte» Brief, der nur von I Kopf Korn ewigen Zinses spricht, oder bei de»Usages („Usaiges"), wie diese in des Conimissar Lucas seligeil Hand erkennt und „verenudert" worde»/