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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1555.

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Angelegenheiten hineinreiten, Befehl und Gewalt gehen, das betreffende Stück zu besichtigen, und wenn esohne Schaden beider Städte geschehen könne, ihnen zu leihen. Dieses sei nun bisher nicht geschehen. Eswird nun beschlossen, beider Städte Seckelmeister oder andere Rathsboteu sollen nächstens dahin abgeordnetwerden, um diese und andere im letztjährigen Abschiede enthaltene Angelegenheiten zu vollenden. I». LetztesJahr hat auch der Wirth zu Concise begehrt, ihm ein Plätzchen Land hinter seinein Hause für eine Stallungzu leihen. Auch diesfalls wurde genannten Voten befohlen, den Platz zu besichtigen, darüber zu verhandelnund einen Zins darauf zu legen, was aber auch noch nicht geschehen ist. Es wird nun hierüber beschloffenwie in Betreff des obigen Artikels. « Franyois Maijo (Freiburg: Mesoz). Jacgues Vionet, Martin Mairoz,Allix Vuilliod, Clauda Torens, Marguerite Favre und sonst noch zwei arme Frauen bitten, ihnen umGotteswillen wegen ihrer Armuth eine Handreichung zu thun. Man beaustragt den Vogt zu Grandson,jeder Person 1 Pfund Pfenning zu geben. ,1. Ebenso hat man dem Claude Minod, den« Deck, I PfundPfenning geschenkt. «. Die beiden Commissarien von Grandson eröffnen, es haben einige Gemeinden durchKauf oder sonst Grundstücke an sich gebracht, die sie gerne um gebührenden Zins empfangen und erkennen möchten.Da diese Grundstücke aber hiedurch an tobte Hand fallen, so haben die Commissarien ohne Bewilligungbeider Städte sich nicht mit der Sache befassen können. Es wird beschlossen, der Vogt von Grandson undbeide Conunissarien sollen die betreffenden Stücke besichtigen und deren Werth schätzen und sie eigentlichauszeichnen und limitiren und sie dann um ziemliche Ehrschätze, genannt „Antrages" (Entraige), leihen,Bodenzins darauf schlage» und den Zehnten vorbehalten, wie dann in solchen Verhältnissen gemeiner Landes-brauch ist. Die Genannten sollen auch die Stücke, welche öd liegen, ausrufen lassen und denjenigen, welcheaui meisteit darauf bieten, um Antrages und Bodenzins leihen. Beiderlei Stücke sollen dann gehörig in dieErkanntnisse gestellt werden, damit nach Erfordernis) diesfalls Rechnung und Läuterung gegeben werden kann,r. Der Commissar Vourgeoysi präsentirt drei Bücher der Erkanntniffe des Klosters der Barfüßer, mit derBitte, ihn für seine Arbeit zu befriedigen und davon die 10 Florin jährlichen ablösigen Zinses, was200 Florin Hauptgut betrage, die er dem Kloster schuldig sei, abzuziehen, oder ihn sonst zu bezahlen. Eswird verabschiedet, die Nathsboten, welche zunächst nach Grandson kommen, sollen Commissarien und Schreiber,bie der Sache kundig sind, zu ihnen nehmen, die neuen Erkanntnisse mit den alten vergleichen und untersuchen,ob sie recht und gehörig gemacht seien, und von Bourgeo.ffi über die empfangenen Löbcr Rechnung fordernund ihn dann bezahlen. Die Bücher sollen dann in das Gewölbe zu Murten gelegt werden, x. FrancisJchan Moned bittet beide Städte, ihm in Betreff der 60 Pfund Guthaben seines gerichteten Sohnes einigeGnade zu erweisen. Es wird ihm die Hälfte nachgelassen. I». Aus die Bitte des Jehau Morge, altenMestrals von Yvonand, in Betreff seines ertrunkenen Sohnes, schenken ihm die von Bern an seilten Schaden20 Florin und 1 Mütt Korn; die Boten von Freiburg aber nehmen die Sache in den Abschied, i. BarbaBassard (Freiburg: Bastard) bittet dcmülhig, ihrem Sohne, der wegen falscher Kundschaft mit den, Eid desLandes verwiesen worden ist, in Betracht seiner Kinder und seiner Armut Gnade zu erweisen und das Landwieder zu erlauben. Die von Bern ihrerseits bewilligen dieses; die Gesandte., von Freiburg aber bemerken,iw seien ohne Vollmacht, nehmen indessen den Gegenstand in den Abschied. It. Den Zehntncrn („Zechender..",und Admodiatoren der Zehnten der Mestralie von Bonvillars wird der von den, Nngewitter und Windverursachte Schaden, wie derselbe geschätzt worden ist, nachgelassen. I. Ten Vieren, welche aus den. KelchZu trinken gegebe., und selbst getrunken haben, schenken die von Bern die Hälfte der ihnen auferlegtenGeldstrafe von 20 Florin; die Boten von Freiburg aber nehmen die Sache in den Abschied, n». Claude