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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1555.

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ergeben, gelöst werden sollen, wie das im Anfang desselben weitläufig begriffen sei; dagegen werde gar nichtgemeldet, wie ein allfälliger Hinderling zu theilen sei; auch thne der Erlaß (Anlaß?) der angeführten „glichheit" keineMeldung, k) Obwohl ihre Obern sich zwar keines Andern versehen haben, als man bleibe bezüglich der Schätzungder Güter bei der Schätzung der Landleute unter der Bocken, weil die besser gewußt haben, was sie werthseien, da sie in ihrer Landmarch liegen, so haben sie doch aus griter Freundschaft den halben Theil der Oberndarauf thun. lassen, in der Meinung, es bleibe dann hiebei. Es sei auch wohl zu ermessen, daß wenn dieGüter vergantet worden wären und sich dennoch eiir Hinderling ergeben hätte, derselbe nicht mehr aus dieGüter hätte geschlagen werden können; den Erlös hätten beide Städte zu gleichen Theilen bezogen und deirRückschlag hätte man nicht anders, als nach dem Land, das beide Städte innegehabt, aber nicht jenen GüternNach getheilt. Sollten diese Güter, Besten und Gebäude den Hinderling tragen müssen, so wäre auch billig,^aß die Jurisdiction voir Saanen uird Rötschmund, die etwas werth sei und aus Freundschaft gegenüberFrohntagwen und (zu?) „Lessott" (Lessoc), die gegen jene eine geringfüge Sache seien, nicht in SchätzungAbbracht wurde, ihren Theil von dem Hinderling tragen sollte, obwohl dieses eine ausgemachte Handlungsei. Es sei daher billig und recht, diese Güter, Häuser und Besten von dein Hinderling lcdig zu lassen unddenselben nach dein von jeder Stadt inhabenden Land zu theilen; eilten allfülligen Ueberschuß der Schätzungül'er die Kaufsumme hätten die von Freiburg auch nur nach dieser Weise beansprucht. 10. Auf diesesverlangen die Boten von Bern zu wissen, ob die von Freiburg solches als beschlüßlich geredet haben. Dieletztem antworten, wenn die von Bern nichts Neues anbringen, so werden sie es bei diesem Beschlußverbleiben lassen. 11. Die Boten von Bern nehmen nun einen Verdank bis nach dein Jmbis und schreiten^mi zu folgender Duplik: a) Das was in Betreff der Protestation, der March und wie der Anlaß „ufAne generalitet" gemacht worden, geredet worden sei, lassen sie bleiben. Auf die Behauptung aber, dieSchätzung der Mannschaft und Zinsen sei höher, als nach dem Brauch der Landschaft Waat gemacht worden (?),und was sonst diesfalls angeführt worden sei, sei Folgendes zu entgegnen: Wie früher bemerkt, haben sichAnfangs beider Städte Commiffarien vereinbart, die Schätzung nach dem Brauch der Landschaft Waat zuthun; das aber haben die Boten von Freiburg nicht wollen geschehen lassen; deßwegen sei dann nicht nachgesagten Gebrauch, sondern in anderer Weise geschätzt morden. In der Landschaft Waat befinde sich auch^n Fürstenthuni, sondern seien „alle jurisdictionen und herrschasten für edel oder die güter sonst für lechen^keiim worden". Es würde sich auch finden, daß die Grafschaft Greyerz ein Lehen sei, wcßhalb sie billig"°ch dein Brauch der Landschaft Waat, darin sie liege, hätte geschätzt werden sollen. Es sei auch ein großerA'tterschied zwischen Käufern und Schätzungen; kaufen könne jeder, so hoch er wolle und zu viel darum geben,das bei dem Kauf der Grafschaft Greyerz auch geschehen sei; die Schätzung habe ihr Recht und ihrenBrauch. Es würde sich auch finden lassen, daß ein Mann nicht höher als um 1 Krone oder 5 Florin"erkauft worden wäre; das sei aber ohne Folge und könne nicht eingesehen werden, daß die Schätzung nicht"ach den Gewohnheiten der Waat hätte geschehen sollen, d) Entgegen der Bemerkung, es sei zu GreyerzAlles nur auf Hintersichbriiigen verhandelt worden, verweisen die Boten von Bern ans ihre angeführte"rsprüngliche Instruction, die Güter auf Steigerung kommen zu lassen, und wiederholen die sich hieran""schließenden erzählten Vorgänge. Später haben sie für Bornahme einer Steigerung keinen weiter» Befehlllchabt. o) Es sei richtig, daß wenn diese Güter an Andere verkauft worden wären, man nachher denselbenüber den Kaufpreis nichts Weiteres hätte auflegen können. Nichtsdestoweniger aber wäre bei jeder StadtHinderling nach ihrem Antheil am Erlös gesucht worden, wie das vermöge des Anlasses die Gleichheit