August 1555.
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Boten anzeigen, wie es nach der Meinung ihrer Herren veranlaßt worden sei. 7. Die Boten von Freiburgerwiedern da in dem Handel dermalen keine gütliche Vermittlung auskommen möge, so müsse man zurEröffnung aller Sache schreiten, wie sich Alles von Anfang an in Verhandlungen zu Freiburg, Greyerz undhier zugetragen habe, obwohl die von Freibnrg geglaubt haben, die Boten von Bern, als das vorgendereOrt, sollten die Beschwerden ihrer Herren zuerst anzeigen, wessen sie stch aber weigern und danut die Sacheverzögert haben. Damit dieses nicht länger geschehe, so wollen sie, die Boten von Freibnrg, zur Eröffnungihrer' Beschwerden schreiten, doch mit der Protestaz, daß dieses ihren Herren keinen Nachtheil bringe, wenndie Sache weiter komme. Das Verhältniß sei folgendes: Nachdem des Grafen von Greyerz Grafschaft undGüter durch gerichtliches Urtheil seinen Gelten zuerkennt worden sei, sei sie den beiden Städten zum Kaufeangeboten worden. Da haben die von Freiburg, bevor sie mit der Stadt Bern in einen Kauf eintretenwürden, wissen wollen, wie sie sich halten solle.! und wie die Sache beigelegt werden könne, wenn wegendieser Grafschaft, es sei wegen der March, der Schätzung oder Anderm unter beiden Städten irgend emSpan entstehen sollte. Auf dieses sei der angeführte Anlaß beredet und in demselben bestimmt worden, be.solchen Spänen soll jede Stadt Zwei aus ihren großen und kleinen Näthen erwählen, die in Freundl.chkettden Anstand beizulegen suchen sollen, und wenn sie in ihrem „Usspruch" zweispältig werden, so soll einObmann erwählt werden, dein die Vergleichung anheimgesetzt werden solle. Hieranf haben die von FreibnrgMit denen von Bern den Kauf um 80,500 Kronen bestanden und die Unterthanen in Eid genommen. Dannsei man beiderseits ans einen Tag nach Greyerz gekommen und habe angefangen, die Mannschaft, Zins undZehnten und andere Gerechtigkeiten daselbst durch verordnete Commissarien beider Städte schätzen zu lassen;die eigenen Güter des Grafen aber, die zum Schloß und den Hänsern gehören, sollten durch zwölf Landleute,von denen die Anwälte beider Städte sechs ob und sechs unter der Bocken erwählten, gewürdiget werden.Die Schätzung der von den Commissarien gewürdigten Gegenstände, die ob der Bocken gelegen seien und derStadt Bern gehören habe dann 17,000 und einige 100 Kronen, diejenige der Antheile der Stadt Fre.burg,die unter der Bocken liegen, auf 19,000 und einige 100 Krone.- betragen. Diese Schätzung haben beideStädte auf einen- Tag zu Freibnrg angenommen. Die eigenen Güter des Grafen haben d.e erwähntensechs Landleute ob der Bocken um 21,000 Florin höher gewürdigt, als die betreffenden Sechs unter derBocken glaubten, daß sie nach landläufigen Verhältnissen werth seien. Die damals in Greyerz anwesendenBoten beider Städte habe.- diese ungleiche Schätzung bedauert und namentlich haben d.e von Fre.burg nichtweiter in der Sache handeln lassen wollen, in der Meinung, die Schätzung der Sechs unter der Bocken seihoch genug, die andere würde ihnen zu schwer werden. Es haben dann (in der Folge) Gesandte derer vonFreibnrg denen von Bern erklärt, die von Freiburg 'vollen d-ese Güter aus offener Gant an den Meist-bietenden verkaufen. Das aber haben die Boten von Bern gänzlich abgeschlagen und he-ter eröffnet sie habenkeinen andern Befehl, „dann daß sy die güter sollen schätzen, sHatzung blyben lassen» Um des gu enFriedens willen haben dann die von Freibnrg sich s° weit herbeigelassen daß d.e Ueberschatzung der21,000 Florin getheilt worden sei. Solcher Art sei die Schätzung keines The.les der Landleute m Werthund Achtbarkeit geblieben und habe die Stadt Bern der Stadt Fre-burg die betreffenden Guter um e.nefreundlich vereinbarte Summe übergeben. Das Schloß, die Beste und die dazugehörigen Hauser se-en wedervon den Commissarien, noch von den Landleuten geschätzt worden; als die Boten von Bern d-e erwähn enGegenstände zuerst ..... 12,000 und dann um 10,000 Kronen anschlagen wollten, d.e von Fre.burg aber3000 Kronen angeboten haben, sei ...an zuletzt ..... 4500 Kronen einig geworden. D.e von Fre.burg haben