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August 1555.
Johaun Jacob vou Wattenmpl, Schultheiß; Jost vou Meßbach, beide des Raths; Niklaus Zurkinde»,Generalcommissar des savopischen Landes. Frei bürg. Peter vou Clery, Ritter; Ulrich Nix, Venuer,beide des Raths; Bartholom« Neuauld, Burger zu Freiburg, derzeit Vogt zu Corbers.
I. (16. August.) Verhandlung vor den Schiedrichtern.
1. Der Schultheiß von Freiburg eröffnet die Verhandlung mit der Anzeige, warum dieser freundlicheTag hier an der Sense angesetzt worden sei. 2. Darauf erklären die Gesandten von Bern, wie ihre Herrensie auf das letzte Schreiben derer von Freiburg abgefertigt haben, in Betreff des hängenden Spans wegendes „Hinderlings" in Gemäßheit des Anlasses und der zwischen beiden Städten vor und bei dem Kauf derGrafschaft Greperz geschehenen Beredung freundlich zu verhandeln. Sie wollen nun gütlich erwarten, wasdie von Freiburg vortragen und dann ihre Antwort ertheilen. 3. Die Boten von Freiburg eröffnen nu»,sie seien beaustragt, den waltenden Anstand auf den freundlichen Entscheid der vier Schiedleute und Mittlerkommen zu lassen. Dann „eräffern" sie die Mittel, welche die von Freiburg früher auf einem Tag denenvon Bern vorgeschlagen haben, und wie sie damals gedacht haben, daß der Hiuderling füglich auf beideStädte verlheilt werden könne. Sie glauben nämlich, derselbe sollte vorab nach Größe und Marchzahl desinhabenden Landes, das jede Stadt von der Grafschaft erhalten hat, getheilt werden; und da nun die StadlBern die Hälfte mehr an Land und Leuten bekommen habe, als die Stadt Freiburg, so solle sie von deinHinderling nach Marchzahl einen entsprechenden Autheil übernehmen, wie verhältnißmäßig die von Freiburgauch thuu wollen; oder dann solle man den Hinderling zu gleichen Hälften theilen, oder endlich drittens solljede Stadt von dem Hinderling nach Ertragenheit und Marchzahl der Würdigung und Schätzung, welche dieCommissarien beider Städte mit Bezug auf die Zinsen, Zehuten, Mannschaft, Feuer- und Hofstätten getha»haben, ohne die Güter und Gebäude zu berechnen, einen Theil übernehmen, in Betracht, daß die Festungen,Häuser und des Grafen eigne Güter der Stadt Freiburg nicht schätzungsweise, sondern nach gütiger Verkouunwstbeider Städte übergeben worden seien. Damals sei zivar denen von Bern keines dieser Mittel gefällig gewesen,sondern sie haben einzig anerboten, aus Freundschaft den dritten Theil des Hinderlings zu tragen. Da diesesdenen von Freiburg unanmuthig sei, so verlangen sie nochmals zu wissen, ob die von Bern sich nicht zneinem der genannten Mittel entschließen können, oder ob ihnen gefalle, etwas Anderes, auf das sie sich bedachthaben, zu eröffnen. 4. Die Boten von Bern erwiedern: Da die genannten Büttel ihren Herren nichtannehmbar gewesen seien und ihre Verordneten solches „gsechen" haben, so haben sie damals aus sich selbst,ohne Befehl und nicht bloß auf Gefallen der Näthe, sondern der Näthe und Burger anerboten, den dritte»Theil zu übernehmen, während es sonst nach der Schätzung gemäß des Anlasses der Stadt Berit wenigestreffen würde. Indessen sei dieses von den Boten von Freiburg und dann von ihren Herren selber, w»'jene Boten den Verordneten von Bern angezeigt haben, gänzlich von der Hand gewiesen worden. Die Bote»von Bern müssen nun erklären, daß ihren Obern die von denen von Freiburg vorgeschlagenen Mittelunaunehmlich seien, und sie keinen andern Auftrag haben, als in Gemäßheit des Anlasses zu Handel»-5. Die Boten von Freiburg fordern dann von den Boten von Bern, da ihnen die von ihnen vorgeschlagen^Mittel nicht gefallen, so mögen sie andere „fürwelben", damit die Sache freundlich betragen werde, !»'wollen sich dann darüber berathen und gebührende Antwort geben. 6. Die Boten von Bern miederhole»,sie seien nur beauftragt, gemäß dein vereinbarten Anlaß zu handeln, damit eine Gleichheit in der Theiluuödes Hinderlings gehalten werde und die Stadt, welche vielen Nutzen habe, viel bezahlen solle. Wenn d»'Boten von Freiburg bei dem Anlaß bleiben wollen, so haben die von Bern keine Klage und werde» b»'