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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1555.

Zu I. St. A.Zürich: Pergamenturkunde mit hängenden Siegeln. Das Datum ist zuverlässig dasDatum der Verhandlung in Schaffhausen und nicht dasjenige der Zusage beider Städte. Laut dem Abschiedvom 7. Mai 1555 » mar der I.August für den Tag in Schaffhauscn bestimmt; der war ein Sonntag,und die drei folgenden Tage reichte» nicht aus, um Alles in Ordnung zu bringen. — Zürich berichtet dieAnnahme des Vergleichs von seiner Seite au die Schiedorte, an Schaffhausen und an den gemeinen Schreiberunterm 14. August, wobei der schon erfolgten Genehmigung Seitens Schaffhausens erwähnt wird. St. Ä.Zürich: A. Schaffhausen.

Mit Bezug auf das Vermittlungspersonal ist noch folgende Missive zu beachten:

1555, 3V. Juli. Schaffhausen an Zürich. Lucern melde mit Schreiben vom 3. Juli, alt-Schultheiß HansHug könne den augesetzten Tag nicht besuchen. Die von Zürich haben daher an dessen Stelle de» Schultheißenund Pannerherru Niklaus von Meggen vorgeschlagen. Die von Schaffhansen seien hiemit einverstanden unddie von Zürich mögen ihn zum Besuche des TageS veranlassen. St.. A. ZUnch- A. Sch-M»usc».

Gemäß der Mittheilnug der Genehmigung des Vergleichs von Zürich war gemeiner Schreiber KasparBodmer, alt-Landschreiber zu Baden. i >,io°w.

Zn II. Quelle zu w ist K.A.Basel: Abschiede 1555—1556; zu I» St. A.Zürich: Acten Bünde,K. A. Basel: Abschiede 1555 — 1553, K. A. Schaffhauscn: Abschiede; auszüglich im St. B. Bern: EvangelischeAbschiede ä.. k. 151.

405.

Ziern und Kens. 1555, 9. und 10., 16. und 18. August.

Betreffend die Quelle» siehe die Noten.

I. (9. und 10. August.) Vor dem Ruthe zu Bern erscheinen Gesandte von Genf, nämlich Claude duPain; Michel de Lärche, des kleinen Raths; Lois Franc; Amey Varo, der Zweihunderten, und verlangenAntwort in Betreff des Burgrechts und einiger anderer Punkte. Der Rath zu Bern beruft sich der Haupt-sache nach auf eine Antwort, die er durch Gesandte mittheilen wolle. (Man sehe die Noten zu 11)II. (16. August.) Vor dem Ruthe zu Genf eröffnen Gesandte von Bern, nämlich (Hans Franz) Nägeli,(German) Jensch „vt äoux autros", sie seien von ihren Obern beauftragt worden, die Antwort in Betreffdes Burgrechts, die wiederholt durch Gesandte und Briefe gewünscht worden sei, anherzubringen. Die Ursacheder Verzögerung sei in einer Zahl verschiedener Geschäfte gelegeil. Jetzt aber haben sie einige Artikel berathe»,mit welchen sie das Burgrecht zu erneueru begehreu. Die von Bern bitten, die von Genf möchteil sichdiesfalls mit ihnen vereinigen. Da die neuen Artikel für die von Genf folgenreich und von großein Gewichtesind, so beschließt der Rath, die Gesandten zu bitten, zu warten, bis man sich darüber bedacht und berathenhabe, welche Antwort man ihnen geben wolle; es könne dieses aber nicht geschehen ohne die Zweihundertund den Generalrath zu besainmeln. III. (18. August.) Die Gesandten von Bern erscheinen vor denZweihundert und lassen durch Schultheiß Nägeli 1. den vor dem kleinen Rath gehalteneil Vortrag wiederholen.Nach Belesung der betreffenden Artikel erläutern die Gesandten dieselben mündlich und fügen bei, nachAnnahme des Burgrechts könne man mit Bezug auf den Abschied von Basel (9.-23. Mai 1541 und