August 1555.
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unbeschadet. Sie bitten die beiden andern Orte, sich von ihnen hierin nicht abzusondern, sondern Gott zuLob und zu Erhaltung ihrer Herrlichkeiten bei ihnen zu verharre», in der Hoffnung, wenn die andernEidgenossen die Einigkeit der vier Städte sehen, so werden sie sich um so willfähriger erzeigen. Der Gesandtevon Basel eröffnet, seine Herren haben bisher nicht ermangelt, darauf zu dringen, daß der Vorschlag dervier Städte angenommen werde. Da aber derselbe bei andern Eidgenossen nicht Anklang gefunden habeund dieselben mit dem Bundschwören fürfahren wollen, so sei ihre Meinung, in Gemäßhcit der aufgestelltenVergleichsmittel den Eid bei ihnen angeben zu lassen, zumal ja niemand gezwungen werde, die Heiligen»achzusprechen, wobei sie nicht zweifeln, die Ihrigen haben aus dem göttlichen Wort soviel gelernt, daß siesich gehörig wissen zu halten und Gott nicht zum Zorn bewegt und ihnen und ihren Religionsverwandtenan seinem heiligen Wort nichts benommen werde. Sie bitten die übrigen Orte, nichts zu unterlassen, waszur Beförderung dieses guten Werkes gereiche. Die Verordneten von Schafft)auscn bemerken, ihre Obernseien wie bisher so auch für die Folge guten Willens, Mittel und Wege zu suchen, daß der Entschluß dervier Städte in befriedigender Weise angenommen und keine Sönderung unter ihnen wahrgenommen werde.Wenn dieses aber nicht möglich sei und die andern Orte mit dem Beschwören der Blinde fürzufahren unterstehenund die von Schaffhausen („sy") schließliche Antwort geben müssen, so wollen sie nicht verhehlen, daß sie,die au der Grenze gelegen seien, sich wie die zu Basel entschlossen haben, nach Inhalt der von den Eidgenossenaufgestellten Vergleichsmittcl zu schwören, in der Meinung, daß ihnen hiedurch weder an ihrem Glauben,»och an ihrer Obrigkeit etwas benommen werde. Nach Eröffnung dieser Instructionen zieht man mit allemErnst in Betracht, was die Folge sein möchte, wenn die vier Städte auf dem künstigen Tag zu Baden aufihrer früher (in Betreff der Beschwörung der Bünde) gegebenen Antwort nicht verbleiben, sondern sichtrennen; was weiter geschehe, wenn die übrigen Orte einander schwören „und also sürfaren" wollen; welcheSönderung, Mißtrauen und Unwille dieses zwischen ihnen und den vier Städten herbeiführen müßte. AufGefallen der Obern wird sodann abgeredet, es sollen die vier Städte nochmals bei ihrer frühern Antworteinhellig verbleiben und erwarten, was die Eidgenossen auf dem nächsten Tage zu Baden für weitern Bescheidbringen, ob Gott Gnade gebe, daß man sich vergleiche, oder ob dieses noch nicht an der Zeit sei. Imletztem Falle soll man bei den übrigen Orten unter Hinweisung auf Glück, Ehre und Wohlstand allerEidgenossen und unter Erinnerung an die gefährlichen Zeitläufe dahin dringen, daß, wie früher geschehen,die Angelegenheit aufgeschoben werde bis auf eine bessere und gelegenere Zeit, zumal die Bünde, ob sie mitdem Eid erneuert werden oder nicht, ewig heißen und bleiben sollen, und die vier Städte je und allwegensich erboten haben und des Willens noch seien, Blinde und Landfrieden wie bisher zu halten. Würde dieseMeinung Eingang finden, so wäre der Sache in soweit geholfen, daß eine Sönderung unterbliebe und inder Folge besser Antwort gegeben werden könnte. Würde aber auch dieser Antrag fruchtlos sein unddie Eidgenossen mit Ansehung einer Tagsatzung fiir das Schwören oder in anderer Weise fürfahren wollen,so sollen die vier Orte gemeinschaftlich, oder jedes insbesondere, ihre Antwort geben oder die Angelegenheitwieder heimbringen, was man dann als nützlich und gut betrachten wird. Diesen Nathschlag soll jeder Boteseine Obern bringen, die fiir den nächsten Tag zu Baden ihre Gesandten mit diesbezüglichen Instructionenversehen sollen. Zu Anfang dieses Tages sollen dann die Gesandten der vier Städte zusammenkommen undsich berathen, wie man in Gemäßheit des obigen Vorschlages gemeinsam oder jedes Ort besonders sich inVetrcff des Bundschwörens gegen die Eidgenossen verhalten wolle.