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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1555.

weder mit Bezug auf den Auskauf, noch bezüglich Verzicht auf das Recht anzunehmen, sondern sie feienentschlossen, das Recht zu bestehen, wie das die drei Städte früher erkennt haben. Bei dieser Ungleichheitder Instructionen wird beschlossen, die Boten von Freiburg und Solothurn sollen die Meinung derer vonBern und die Gesandten von Bern diejenige der beiden andern Städte an ihre Obern bringen. WelcheStadt dann für nöthig findet, sich des Weitern zu berathen, mag die beiden übrigen diesfalls bei guterZeit berichten.

Die erste Ziffer in dem Auskaufsangebot ist uulesbar verschmiert, dürfte aber ein 3 sein.

403.

An der Sense. 1555, s.August.

Verhandlung zwischen Bern und Fr ei bürg wegen des Unterschiedes zwischen der Kaussumme undder Schätzung der Grafschaft Greyerz.

Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; Jost von Meßbach. Freiburg. Petervon Clery, Ritter; Ulrich Nix, Venner, beide des Raths.

Ueber den Inhalt der Verhandlungen besitzen wir nur folgenden Bericht:

1555, 9. August. Der Rath zu Frciburg verhört, was am letzten Montag (5. August) au der Sensezwischen den Zugesetzten und Verordneten der beiden Städte verhandelt wurde, wie nämlich der Handeldaran gescheitert („erwunden") habe, weil keine Stadt mit Darlegung ihrer Anliegen den Anfang mache»wollte, so daß man zu allen Seiten ungeschaffet abgeschieden sei, wie der Abschied ausweise. Der Rathbeschließt, nach Bern zu schreiben, man wisse, an was die Sache gefehlt habe; da nun aber der Tag sichnähere und man die Sache nicht so bleiben lassen könne, so sei die Meinung derer von Freiburg, es solltenbeide Theile ihre Unterhändler und Schreiber wieder an die Sense verordne», durch sie die Abschiede verhörenund in der Sache Mitteln lassen. Können sie sich dann nicht vereinigen, so sollen sie Gewalt haben, einenObmann zu ernennen. Wenn denen von Bern diese Meinung gefalle, so mögen sie denen von Frciburgeinen kurzen Tag ansetzen, wenn nicht, ihren Willen berichten. K.A. Frciburg: R-niMu-h No.?».

Die Naznen der Berner Gesandten ans ihrer Instruction, St. A.Bern: Jnstructionsbnch U s. 4ü'>;die der Freibnrger Gesandten ans ihrer Instruction vom 2. August, K. A. Frciburg: Jnstructionsbnch No. 7-

404.

Schaphausen. 1555, 7. und 8. August.

I. (7. August.) Vermittlung zwischen Zürich und Schaffhauseu wegen des Streites betreffend dieRheinbrücke.

Gesandte: (Richter) Bern. Anton Tillier, Scckclmeister und des Raths. Lucern. Villaus vonMeggen, Schultheiß und Pannerherr. Ur i. Jacob a Pro, des Raths. Basel. Jacob Rüde, des Raths.