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Juli 1655.
derer von Freiburg die Verhandlung stillgestclli und die Sache auf Heimbriugeu geuouuneu, Der Priorvon Grandsou wird vorberuseu und ihm bemerkt, er möge sich mit einem ehrlichen Auskommen begnügen.Er antwortet, gemäß vorhandener Briefe sei ihm die Benutzung der Güter des Priorats auf Lebenszeitvergönnt worden, meßhalb man ihn gnädig für empfohlen haben wolle. Da der Brief derer von Freiburgvon einer Berwillignng dieser Güter zu lebenslänglicher Benützung nichts enthaltet, so werden, ungeachtetdes früher» Abschiedes und diesfälligcu Erbietens, zu Händen der Obern zwei Vorschläge gestellt: Entwederwerden dem Prior jährlich 400 Florin Leibding ausgerichtet und läßt man ihn die im Abschied benanntenStücke und Güter benützen; oder aber man zieht von der angebotenen Summe von 1060 Kronen 60 Kronenab und entrichtet ihm den Rest für ein (und alle) Mal, wodann die benannten Güter wieder zu Händenbeider Städte fallen (! ?). Als diese Artikel denen von Bern im gesessenen Rathe angezeigt wurden, entschlossensich diese für ihren Theil, dem Prior die 1000 Kronen als Eigenthnm zu geben, wozu bis zur Abzahlungjährlich jede Stadt 100 Kronen beitragen solle. Daneben möge der Prior sein Leben lang „schlpßwps" dieim Abschied genannten Güter benützen. Das wird den Boten von Freiburg angezeigt, damit sie diesesebenfalls an ihre Obern bringen, x. Die vier „jungen kind", welche früher der Kirche zu Grandson gedienthaben und nun um Hülfe und Handreichung bitten, werden abgewiesen. Das Begehren des Guillain»?de Marclep und Michiel Connod wird wie dasjenige der obbenannten vier Mönche verschoben undheimgebracht. Dem Stadtschreiber zu Grandson werden auf sein Begehren die Wappen beider Städtegeschenkt.
Der Versammlungsort ist von späterer Hand auf dem Umschlag des Abschiedes bemerkt, welcheBemerkung aber in Art. ik ihre Bestätigung erhält.
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Hrbe. 1555, 26. Juli.
Staatsarchiv Bern: Frcilmrgcr Abschiede N, k. ilt.
Verhandlung zwischen Abgeordneten der Städte Bern und Fr ei bürg.
Gesandte: Bern. Jost von Meßbach; (Anton) Tillier, Seckelmeister. Freiburg. (Hans) Reif!(Hans) List, Venner.
». In Betreff derjenigen, welche Altsprachen an die Kirchengüter zu Orbach geltend machen, wird dergleiche Beschluß wie „hievor" bezüglich der Ansprechet ans die Kirchengüter zu Grandson gefaßt. I». An-belangend die freundliche Bitte des Tschachtlan Vuarneri, ihn die Admodiaz St. Michiel nebst einigen Güternwie früher benützen zu lassen, bleiben die Boten von Freiburg bei ihrer Antwort; die von Bern wollen dieSache heimbringen, v. Denen von Orbach wird das begehrte Hans, um Schule darin zu halten, vergönnt,doch so lange es den Obern gefällig ist, und mit der Bedingung, daß sie es auf ihre Kosten unterhalte»-«I. Francis Galliard verlangt Ersatz der Kosten, die er an einem Hause für Bauarbeiten verwendet habe.Es wird ihm entsprochen, v. Die vier „Coralis" (Choralisten, Chorsänger?), die um eine Hülfe und Hand-reichung ansuchen, werden gänzlich abgewiesen. 1". Dem Prädicanten und Schulmeister zu Orbach werde»die Gärten im Kloster daselbst für dieses Jahr zu benutzen überlassen. K. Ebenso wird der Wirthin zu«'