Juli 1555. 1283
Zu ». 1555, 29. Juli (Montag nach Jacobi majoris). Schultheiß und Rath und der große Rath,die man nennt die Hundert, der Stadt Lucern, an den Gesandten des Königs von Frankreich, den Herrnvon St. Laureut, in Solothurn. Durch den Bericht der Gesandten, welche in Solothurn waren, und dendort erfolgten Abschied sei man in Betreff der kleinen Bestallungen und der Abstrickung der Ehrensölde undalter Gebräuche, die sonst bei Zügen der Eidgenossen für den König geübt worden seien, verständigetworden. Man bedaure dieses Vorgehen sehr. Für den Fall, daß der König in der Folge die von Lucerngebrauche» wollte, wolle man ihm jetzt schon anzeigen, daß man sie nicht mit einer so geringen Bestallungziehen lasse; wären nicht Angehörige derer von Lucer» in Piemont, so ließe man jetzt bei dieser geringenBestallung niemand ziehen. Künftig wolle man mit der Bestallung und den Ehrcnsölden »ach dem altenBrauche gehalten werden, und dulde nicht, daß jeder Gesandte des Königs nach seinem Gefallen mit denenvon Lucern sich seinen Nutzen verschaffe: eher wolle man die Angehörigen daheim behalten. Dessen mögeder Gesandte den König berichten. Was die Vereinung vorschreibe, wolle man gerne befolgen, sofern sieauch gegen die von Lucer» beobachtet und ihre Angehörigen wie unter den Vorfahren des Königs gehaltenwerden. Würden in der Folge Hauptleute ungehorsam sein und so kleine Bestallungen annehmen, so würdeman den Angehörigen bei hoher Strafe verbiete», mit ihnen zu ziehen und die betreffenden Hauptleute selbstbestrafen; denn über die Angehörigen derer von Lucern sei man selbst Herr und wolle über sie keine andernPotentaten regieren lassen.
L. A. Schwyz- Abschiede, beim Abschied vom so.Juli. — K. A.GlaruZ: Abschiede (beim Abschied vom »S.Juni, richtig s.September I5KS>.
Unter gleichem Datum schreibt Lucern an Schwyz. Mittheilnng einer Copie des an den französischenGesandten erlassenen Schreibens. Gleiche Mittheilung sei an die übrigen in der Vercinung stehenden Orteerfolgt. L. A. Schwyz I Abschiede.
Zu «I. Dieser Artikel erscheint inhaltsgleich im Solothurner Rathsbuch No. 56, S. 52 unter demDatum vom 23. Juli (Dienstag nach Maria Magdalcnä).
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Wer». 1555, 21. Juli.
KaiitoilSar-viv Zreiburg! Bailliagc Gruyercz No. «W.
Verhandlung zwischen den Städten Bern und Fr ei bürg.
Gesandte: Frei bürg. Hans Neif, Scckelmeister; Hans List, Venner, beide des Raths.
1. Dieser Tag ist hauptsächlich angesetzt worden, um sich über das Tragen jener Summe zu vereinbaren,um welche der Kauf der Grafschaft Greyerz die Schätzung übersteigt. Die. Verordneten von Bern erbieten sich,gemäß ihrer Instruction, nach Marchzahl der Schätzung von der benannten Summe ihren Theil zu über-'Uhnien, lassen sich aber schließlich herbei, ihre Obern anzufragen, ob ihnen genehm sein könnte, sich mit deindritten Theil der fraglichen Summe zu belasten. Die Gesandten von Freiburg glauben hinwieder, die StadtBern sollte 15,000 Kronen und die Stadt Freibnrg das Nebrige, nämlich 12,396 Kronen bezahlen, erbietenKch aber zuletzt für ihre Person, ihren Obern vorzuschlagen, die Hälfte zu übernehmen; würde keiner dieserBorschläge belieben, so seien sie der Meinung, man solle die Besten, Schlösser und liegenden Güter, mitderen Schätzung die Commissarien nicht beauftragt waren, weglassen und dann im Uebrigen nach MarchzahlSchätzung den betreffenden Ueberschuß vertheilen. Die Vorschlüge der Gesandten von Freiburg finden