Juli 1555.
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8000 Knechte nach der Picardie aufbrechen zu lassen; da wünsche er nun einige der tapfern alten Hauptleutefür diesen Zug, dein er persönlich beiwohnen wolle, zurückzubehalten. 4. Betreffend die Bezahlung derHauptleute und Knechte werde getreulich die Vereinung befolgt werden. 5. Der König werde nicht dulden,daß denjenigen Knechten, welche von dem Obersten, dem Lieutenant oder von ihrem Obersten (sie) Paßporte haben,etwas Leides geschehe; im Gegentheil, sie sollen besser gehalten werden als des Königs eigene Unterthanen.Anderseits mögen die Eidgenossen auch verschaffen, daß die Knechte nicht ohne Paßporte die Fähnchenverlassen und daß die, welche es thun, bestraft werden. 6. Mit den Hauptmannsstellen gedenke der Königdie Orte voraus zu berücksichtigen, wie es billig sei. Wo aber etwa gute alte Hauptleute bei den Zugewandtenund Unterthanen vorhanden seien, da werden es die Eidgenossen nicht übel nehmen, wenn man sich dieser,nachdem die Orte versehen sein werden, wie bisher bediene. 7. Da dieser Artikel heiter durch die Vereinuugerläutert sei, so soll man nicht befürchten, daß etwas Anderes gethan werde. 8. In Betreff des Orts derersten Musterung haben sich die Gesandten noch nicht entschlossen; sie werden diesfalls wie gebräuchlich mitden Hauptlenten übereinkommen, immerhin werde ein gelegener Ort bestimmt werden. III. Man betrachtet,daß der König zu seiner Verstärkung und die Knechte, die im Piemont sind, zur Abwendung von Gefahreines Nachschubs von Knechten bedürfen; dagegen wollen Freiburg und andere Orte nicht weniger als6000 Mann, gemäß der Vereinung, erlauben; die Mehrheit der Orte aber bewilligt dem König die verlangten4000 Knechte, doch sollen sie nur nach Vorschrift der Vereinung geführt werden. Der König soll sich nichtweigern in Betreff der Knechte, welche gemustert worden sind und die erste Bezahlung „erhalten werden",wenn ein Knecht stirbt, nichtsdestoweniger dessen Erben für drei Monate zu bezahlen, da die Hauptleute, wenniw heimkommen, auch hiefür angegangen werden. Ferner sollen die Gesandten sich beim König verwenden,daß er die Tresoriers, Commissarien und Musterherren anweise, den Hauptleuten nicht so viele Knechte wiebisher zu cassiren und auszumustern, da früher solches auch nicht der Fall war. IV. Die Gesandten desKönigs, nachdem ihnen diese Antwort eröffnet worden, verdanken sehr den erzeigten guten Willen, versprechendenselbm dem König zu melden, der hierüber großes Wohlgefallen empfinden werde. Im Weitern antwortensie Folgendes: Bei Bewilligung der 4000 Mann sei der weitern 8000 nicht erwähnt worden; sie bitten,dieselben auch zu bewilligen, damit wenn der König ihrer in der Picardie, wo sich der Feind bei denFrontiereu hereinlasse, bedürfe, sie ohne Zögernng zur Hand seien. Die Forderung, daß die Erben vonKnechten, die nach der Musterung vom ersten Monate und nach Empfang der ersten Bezahlung sterben, noch fürdrei Monate bezahlt werden sollen, sei ihnen noch nie vorgekommen; sie haben hiefür keine Vollmacht, wollendieses an den König schreiben, dessen Antwort der Herr von St. Laurent mittheilen werde. Die Musterung«"belangend wolle man trachten, daß die Billigkeit beobachtet und ein solches Einsehen geschehe, daß dieHauptleute zufrieden sein werden. V. Die eidgenössischen Boten crwiedern, da der Zug in die Picardie nichtsofort vorgenommen werde, so glauben die Obern, der König werde die betreffenden Knechte nicht so gar"othweudig haben. Da Überhin die Instructionen ungleich lauten, so wird die Sache ohne etwas zuzusageil°ber abzuschlagen in den Abschied genommen. Man glaube, wenn mittlerweile der König der Knechte bedürfteund dann die Obern gemäß der Vereinung hierum ersuchte, so werden ihm dieselben nicht verweigert werden.An Betreff der Bestallung lasse man es bei der Antwort der französischen Gesandten verbleiben, da sie glauben,Urit deil Hauptleuten so übereinzukommen, daß sie dem König tapfere und redliche Kriegslcute zubringenkönnen; würde indessen von daher einiger Nachtheil entstehen, so wolleil die Obern sich verantwortet haben.Auch die Musterungen anbelangend soll es bei dem Erbieten der Gesandten verbleiben, doch soll demselben
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