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Juli 1555.
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Sotothurn. 1555, 20. Juli (Samstag (nach?) St. Margarethentag).
Staatsarchiv L'ncer»: Allgem. Abschiede y, S. los. LaiidcSarchiv Schwyz: Abschiede. >ka»to»Sarchi» !a»g: Abschiede Band s.
KaiitonSarchiv GlaruS: Abschiede. Kantousarchiv Basel! Abschiede 1S6S—lb«6. K'aiitoilsarchi« Freiburg: Uncingcbundene Abschiede.
KautonSarchiv Schaffhausc»: Abschiede. LandeSarchiv Appenzell! Abschiede.
Gesandte: Lucern. Hans Hug, alt-Schultheiß; Hans Jäger. Glarns. Fridolin Vogel. Basel.Jacob Götz. Freibnrg. Ulrich Nix; Jost Freitag, beide Venner und des Raths. Solothurn. „BeidSchultheißen und der, so die Frag hat, U. Schwaller, Seckelmeister." (Andere nicht bekannt).
I. Artikel, welche den Gesandten des Königs von Frankreich, dem Herrn von St. Laurent und deinHerrn von Mandosse, durch die Boten der XI Orte vorgehalten werden sollen. 1. Wenn die Eidgenossendeni König die verlangten Knechte erlauben, so sollen dieselben nicht wider die Vereinung, anch nicht wider dieErbeinung oder die mailändische Capitulation geführt werden. Würde dem entgegengehandelt, so würdendie Obern verursacht, die Knechte wieder heimzumahnen. 2. Da der König so gar kleine Bestallungen zugeben Willens ist, so glaubt man, die Hauptleute können dieselben nicht annehmen, auch um so kleines Gelddem König nicht solche Knechte zubringen, daß ihm Nutzen geschaffen und der Eidgenossenschaft ihre Ehrebefördert werde. Die Gesandten des Königs mögen daher Vorsorgen, daß diesfalls ein Einsehen gethanwerde. Würde aus dem genannten Uebelstande ein Nachtheil erfolgen, so wollen sich die Obern verantwortethaben. 3. Der König soll gemäß der Vereinung nicht weniger als 6000 Mann annehmen; es ist bekannt,daß der Kaiser sich sehr verstärkt hat, daher der König dieser Zahl im Piemont sehr bedarf. 4. Da geklagtwird, wie im Piemont die Bezahlungen für Hauptleute und Knechte sehr verzögert und ihnen die Münzezu hoch im Werths berechnet werde, so verlangen die Eidgenossen, daß ihre Kriegsleute mit Gold und mitunverrufener Münze guter Währung und gemäß der Vereinung je im Anfang eines Monats bezahlt werden-5. Wenn die Knechte von dem Obersten oder den Hauptleuten Paßporte erhalten, so soll der König dafürsorgen, daß sie in seinen Landen nicht, wie es schon geschehen ist, ausgezogen und beraubt werden. 6. Essollen nicht so viele Hauptleute vou den Unterthanen und Zugewandten, wie es bisher der Fall war, sonderndesto mehr von den Orten genommen werden, damit dem König nicht Schade» und der Eidgenossenschastkleiner Ruhm erwachse. 7. Die Knechte sollen nicht von einander getrennt werden. 8. Die Gesandten solle»berichten, Ivo die erste Musterung erfolge. II. Antwort der französischen Gesandten auf die vorstehende»Artikel. 1. Der König wolle die Eidgenossen nicht anders als nach der Vereinung brauchen, die er in alle»Punkten erfüllen wolle, was er auch von den Eidgenossen verlange. 2. Die Bestallungen für die Hauptlentcwerden gleichförmig sein den Bestallungen jener, welche schon im Piemont sind. Dieselben seien genügendund ziemlich und es wäre nicht billig, wenn ein Unterschied gemacht würde, da sie miteinander und a>»gleichen Orte dienen werden. Dabei mögen die Eidgenossen es nicht verübeln, wenn man ihnen bemerke,es sei der Brauch, daß man nin die Bestallungen einzig mit den Hauptleuten übereinkomme, denen »»"'genügenden Anlaß biete, zufrieden zu sein und dein König Knechte zuzuführen, die ihm redlich dienen M'dsich und ihrer Nation Ruhm erwerben. 3. Mau möge sich begnügen, wenn der König nur 4000 Knechtannehme, wie solche der Herr von St. Laurent verlangt habe; wenn sie zusammen kommen, so gebe es docheinen namhaften Hausen, der sich bis aus l 0,000 belaufen werde. Nebstdem gedenke der König hernach