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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juli 1555.

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dein Laude zu verweisen; iu diesen und in andern Dingen werden die Obern den Schreiber kräftig unter-stutzen. K. I. Einnahmen: 1. Vom Seckelmeister zu Luggarus 1825 Pfund, das Pfundiffzu 5 DopplerLandsteucr. 2. Vom Seckelmeister aus dem Mainthal des hintern und vorder» Gerichts 600 Pfund jährlicheSteuer gleicher Währung. 3. Vom Potesta aus Verzasca 112 Pfund genannter Währung, ebenfalls Steuer.

Vom Seckelmeister aus der Niviera di Gambarogno die Steuer mit 275 Pfund gleicher Währung.5- Von den Consuln von Brissago wie oben 68 Pfund. 6. Die Zoller zu Luggarus haben den Zoll für800 Sonnenkronen empfangen; davon werden jetzt 700 Kronen bezahlt, die übrigeil 100 Kronen haben dieVoten der acht Orte, die auf Drciköuigentag (6. Januar) zu Luggarus waren, erhalten. Die Voten vonZürich, Bern, Basel und Schaffhausen glauben nun, daß von diesen 100 Kronen ihren Obern „fünfzig(Glarus: fünf) krönen zuvorschutz fünfzig krönen" gehören. Die Boten der acht Orte entgegnen, die damalsgefalleneu Bußen seien zu Händen gemeiner XII Orte bezogen worden. Die Sache wird in den Abschiedgenommen. 7. Der Laudvogt zu Luggarus, Esaias Röuchli von Zürich, hat für eingenommene Bußenl54 Kronen und 3 Dicken verrechnet; hievou gehört ihm und dem Landschreiber ein Drittheil. Danebenbetragen seine Ausgaben für auf längere Zeit Gefangengehaltene, für Bauten und Beschaffung von Hausrathfür das Schloß und andere Kosten für die Kammer 103 Kronen und 1 Dicken; endlich verrechnet erb!3>/z Kronen und 2 Batzen, die ihm die letztjährigen Boten auszugeben befohlen und dafür eine SchriftZugestellt haben. Hiernach ist man ihm schuldig geblieben 114 Kronen 1 Dicken 2 Batzen, was mau ihmbezahlt hat. Mit seiner Rechnung ist man zufrieden. II. Ausgaben: 1. Löhnungen: Dem LaudschreiberKronen, dem Landweibel 42 Kronen, dein Fiscal 12 Kronen. 2. Den Edlen zu Luggarus 15 neueKronen, weniger 2 Batzen, die man ihnen gemäß ihrer Schrift wegen des Zolls zu Magadin schuldig ist.3- Dem Landschreiber für die Abschiede, da dieselben überall bezahlt werden, 6 Kronen. 4. Der Landvögtinfür ihre Mühe („Unmuß") 4 Kronen zu Letzt. 5. Dem Folterer zu Lugarus 2 Kronen. 6. Dem WeibelMapuctt 1 Krone. 7. Dem Seckelmeister und des Zollers Diener „beiden" (jedem?) 1 Krone. 8. DemSeckelmeister im Mainthal 1 Dicken. 9. Hieronymus dein „Giger" 1 Krone. 10. Johann Domenig (?),Knem Schlosser, 2 Kronen. III. Nach Verrechnung aller Einnahmen und Ausgaben hier und zu Lauiserhält jedes Ort 124 Souuenkronen und 55 neue italienische Kronen. Dabei haben die Boten die 20 Kronen,b>e ihnen »ach altem Brauch von beiden Rechnungen gehören, nicht davon genommen. Den Abschied unter-fchreibt: Walther Noll von Uri, Landschreiber zu Luggarns.

Die Quellen für die Gcsandtcnnamen wie bei der Jahrrcchnung zu Lauis.

Im Zürcher, Berncr, Glarncr und Basier Exemplar fehlt t.

Zu K-11. Das Solothurner Exemplar hat den Nachsatz, der Bote von Solothur» habe z» den Ausgaben,die über den Abschied von Baden hinaus erfolgt sind, nicht einwilligen wollen.