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Juli 1555.
vor einigen Jahren geschehenen Tausches einiger Allinenden im Rechten gestanden. In Betracht, daß keineAllmenden ohne Varmissen der Obrigkeit hinweggegeben werden sollen, wird dieser Tausch aufgehoben unddie betreffende Allmende der Commune wieder zugesprochen. Daneben erhalten die Boten glaubwürdigenBericht, daß diese Commune und andere in der Landschaft Mainthal häufig solche Allmenden weggeben; sohabe unlängst eine Commune ein Stück guter Allmende, das eine große Summe Kronen werth wäre, demalten Dolmetsch, Peter Albert, umsonst zugestellt, wodurch der arme Mann aber beschädigt wird. Dieses istschon früher in den alten Abschieden heimgebracht, aber darin zu verhandeln vergessen worden. Die Sache wirddaher nochmals in den Abschied genommen, damit dem Bedürfniß gemäß ein Einsehen geschehe, e. Auf derJahrrechnung zu Baden haben mailändische Botschafter sich beklagt: 1. Zwei von Mendris, Hans Bitzozeround Alois Vincenzio, haben zu Coino ohne Licenzien vieles Korn gekauft, weßhalb sie Pferd und Korn mitRecht verloren hatten; doch sei ihnen auf die Bitte des Landvogts von Mendris beides wieder zugestelltworden. 2. Der über das Korn gesetzte Amtmann zu Como habe einige von Mendris angetroffen, dieviele Pferde mit Korn beluden; und als er den Licenzien nachgefragt habe, habe einer unter ihnen gesagt,er habe sie im Busen, dann in einem „Fatzenlettli" (Nastuch) und habe ihm dann einen Stein ans dierechte Schlafader geworfen, daß ihm das Blut heruntergeronnen sei; die andern haben auf seine Dienergeschlagen. Nachdem der Amtmann ab dem Pferde gefallen sei, seien acht Mendriser mit den Schwerternauf ihn gedrungen, haben ihm fünf Wunden versetzt, ihn mit Steinen beworfen und ihm sein Schwert undeinem seiner Diener eine Büchse genommen und den Amtmann so mißhandelt, daß er fünfundzwanzig Tagedas Bett hüten mußte und sich „sterbens verwegen". Da nun die Eidgenossen in einem ernsthaften Schreibenharte Bestrafung der Schuldigen verlangen, so hat man allen Handel dem Landvogt zu Mendris gemeldetund ihm aufgetragen, die Betreffenden unverzüglich vor die Boten nach Luggarus zu weisen. Der Landvogtantwortet nun, er habe sich bei seinen Amtleuten und dem Rath zu Mendris und Balerna erkundigt, obZwei so heißen, wie angegeben werde und ob man diese in dem Amtsgebiete kenne; ebenso, ob man vondem Vorfalle mit dem Amtmann etwas vernommen habe; da habe niemand hievon etwas wissen und einenHaus Bitzozero und Alois Vincenz kennen wollen; er, der Landvogt, habe auch für keine dieses Namens undin keinen Sachen, wie da eingeklagt worden, gebeten, verwundere sich also, wie man solches anzeigen dürfe.Der Handel wird nun, um die Angehörigen der Eidgenossen zu verantworten, in den Abschied genommen.«R. Die Landleute von Livinen lassen vorbringen, sie haben in letzter Zeit ein neues Nathhaus gebaut undbitten um Fenster und Ehrenwappen der Orte. Wird in den Abschied genommen und ihnen angezeigt, siewerden auf dem nächsten Tag Antwort erhalten, v. Die von „Choy" (Coglio?) aus dem Mainthal zeigenan, sie wollen eine hölzerne Brücke, die so übel beschaffen sei, daß schon Leute und Vieh beschädigt wordenseien, durch eine steinerne ersetzen, seien aber arm und bitten daher um eine Beisteuer. Da den Botenaufgetragen worden ist, über die zu Baden aufgestellte Ordnung heraus nichts wegzugeben, so wird dieseAngelegenheit heimgebracht, f. Den Boten der VII Orte zeigt der Landschreiber zu Luggarus, WaltherRoll, an, ein gewisser Bodan (Bedano), der auch zum Theil ein Anfänger des neuen Wesens gewesensei, halte zu Luggarus Schule. Den habe er angewiesen, seine Schüler alle Sonntage und gebanntenFeiertage zum Amt der hl. Messe zu führen, damit er die Jugend in der Gottesfurcht erziehe. Das aberhabe er übersehen. Ebenso habe er einige ungebührliche Worte über den Erzpriester von Luggarus ausgegossen.Den Schreiber bedünke daher, zu Vermeidung von Bösein wäre der Betreffende besser außerhalb des Landesals in demselben; er verlange den Rath der Boten. Es wird ihm gerathen und befohlen, den Bodan aus