Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
1277
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1555.

1277

Hauptbriefen abfertigen, um mit deu Städten zu erhandeln. Diese haben die Gelten anch gebeten, wegender bis zu dem betreffenden Tage laufenden Zinse keine Kosten aufzutreiben. 11. Es wird in Folge desAngeführte«? nöthig sein, sich in Betreff der Hauptgüter, die jede Stadt übernehmen will, in Kurzem zuvergleichen. 13. In Betreff der alten Frau und des unehelichen Töchterleins des Grafen im Schloß zuGre«)erz ist abgeredet worden, daß die Stadt Freibnrg, ohne Beschwerde derer von Bern, diese Personenubernehme. In gleicher Weise hat die Stadt Freiburg übernommen, mit dem Zimmermann in Betreff feinervon der Banarbeit im Schlosse herrührenden Ansprache übereinzukommen. 13. Die Gesandten und Verordnetenbeider Städte bespreche«, sich in Betreff des Ueberschusses, um den die Schätzung der Grafschaft die Kanfsummenicht erreicht; die Gesandten von Bern meinen, diese Summe solle auf jede Partei in Gemäßheit der Schätzungabgetheilt werden; die Verordneten von Freiburg dagegen sind der Ansicht, die Vertheilnng solle nach Marchzahldes jeder Stadt zugefallenen Landes erfolgen. Da die Boten sich hierüber nicht vereinigen können, so wirddie Sache i«, den Abschied genommen, um auf dein nächsten Tag, auf den, Gesandte beider Städte zusammen-kommen, weiters darüber zu verhandeln. 14. Die Gesandten von Bern beantragen, «venu diese Angelegenheitvollzogen sei, so solle«, die lliitcrthanen beider Herrschaften ohne Neuerung, «vie von Altem her, unter einanderhandeln, wandeln und handtiren mögen. Die Verordneten von Freiburg glauben, ihre Obern «verde«, diesesnicht beanstanden, doch wird die Sache in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage Weiteres zubeschließen. 15. Die Gesandten von Bern ersuchen die Verordneten von Freibnrg, wenn sie etwa nnwilliggeworden seien über Augustin, den Wirth zu Greperz, und sein Volk, «veil er ihnen auf der Tagleistungdaselbst in der Faste«, Fleisch gekocht habe, diesen Unmillen falle«, zu lassen und ihn deßivegen nicht zubestrafen. „Sind sp des «vol zefriden gsin."

Die Namen der Berner Gesandten aus ihrer Instruction, St. A. Bern: Jnstructionsbnch kl, s. 46Vund aus ihrer Missive an Bern von, I.Juli, ebendaselbst: Frciburgbuch W, k. 115. In einer andernMissive vom Z.Juli, ebendaselbst k. 116 vorso, wird nebst den drei Angegebenen auch Anton Tillicr alsGesandter genannt.

39«.

Luggarus. 1555, 8. Juli. Jahrrechiulug.

Staatsarchiv Lucern: Lauis und Luggarus Abschiede Band II. Staatsarchiv Zürich: Ennetbirgische Abschiede 1512—1560, k. 203 und 214.Staatsarchiv Bern: Allgem. cidgen. Abschiede IM, S. 550. KantouSarchiv GlaruS: Abschiede, Kantonsarchiv Basel: Abschiede 1555—1556.

Kantonsarchiv Freibnrg: Ennetbirgische Jahrrechnungen Band No. 104. Kantonsarchiv Solothnrn : Abschiede Band 33.

Gesa«,die: Wie bei der Jahrrechnung zu Lauis.

». Es ist vielfach angezogen worden, «vie die Landvögte zu Mendris und in, Mainthal Bußen, welchedas hohe Malefiz betreffen, wie Diebstahl, Meineid und dergleichen, sich selbst zueignen, während sie billigerder obrigkeitlichen Kammer zufielen. Ebenso, daß einige Landvögte, weil die übrigen Bußen von jeher ihnenzufielen, mit Strafen so unziemlich fahren und die armen Leute so bedrücken, daß billig ein Einsehen gethanwerden sollte. Da man aber ohne Instruction ist, so wird die Sache in den Abschied genominen, damitvorgesorgt werde, daß künftig „den armen lüten nit also die Hut über die oren abzogen" (werde). I». Norden Boten ist Stoffel del Punt ans dem Mainthal gegen der Commune Bugnasco (Bignasco) wegen eines