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Juni 1555.
Landvögtin wegen der Voten große Unruhe gehabt und der Landvogt ihnen viele Ehre erwiesen, so hat manjener 5 Kronen gegeben; 2. des Landvogts Jungfrauen, Knecht und Köchen (?) 2 Kronen; 3. da der Malefiz-schreiber keinen bestimmten Lohn hat und aber nach allem Brauch jährlich jeder Bote ihm 1 Krone schenkte,K Kronen; 4. dem Trompeter laut dein Abschied zu Baden 2 Kronen; 5. da der Landschreiber seit vierund zwanzig Jahren im Dienst nnd ein alter nothdnrftiger Mann ist, hat man ihm 2 Kronen gegeben;6. sein ordentlicher Jahrlohn 52 Kronen; 7. da jeder Arbeiter seines Lohnes wcrth ist hat man ferner deinLandschreiber für den Abschied ö Kronen gegeben; 8. dem Zollerknecht zn Mendris Krone; 9. dem Seckel-meister zu Lauis V- Krone; 10. den Consuln zu Morco, Ponte und Sonvico jedem 1 Dickpscnning-v. 1. Beide Fiscalcn und Landweibel eröffnen, wie sie stets ihres Amtes walten, ans manchen klagen undfahnden müssen und niemand verschoneil dürfen, wodurch sie sich große Feindschaft zuziehen. Zur Entgeltunghaben dann die Obern jährlich jedem 4 Kronen zur Belohnung nnd 6 Kronen zu einer Verehrung gegeben-Wie sie nun vernommen haben, sei ihnen diese Verehrung durch einen Abschied vom 3. September 1554 znBaden entzogen worden. Das müsse sie sehr beschweren, da sie nur die genannte Belohnung beziehen undden Nutzen der Kammer stets gefördert haben; sie bitten, sie gnädig bedenken zu wollen. 2. Ebenso eröffnetder Statthalter zu Lauis, er sei stets an sein Amt gebunden und befördere den Nutzen der Kammer; nichts-destoweniger beziehe er von den Obern gar keinen Lohn; einzig seien seiner Frau jährlich zn einer Verehrungoder Letzi 6 Kronen gegeben worden. Er habe nun vernommen, daß diese Verehrung abgestellt worden sei-Da er aber wegen der Geschäfte der Kaminer seine eigenen liegen lassen müsse, so bitte er seiner zu gedenken-3. Endlich eröffnet der Trompeter zu Lauis, er müsse alle Bußen, die der Kammer gehöreil, mit großerMühe uild Arbeit einziehen und den Landvögten allen Gehorsam leisten; hiefür habe er jährlich 4 Kronenerhalten, vernehme nun aber, daß ihm 2 Kronen abgebrochen worden seien; er bitte, ihm die alte Belohnungzu belassen. Zufolge des angeführten Abschiedes vom 3. September 1554 haben die Boten nicht Geivalt,diesen Amtleuten zu entsprechen, finden aber, daß wenn diesem Abschied nachgekommen wird, solches mehr zn>uSchaden als zum Nutzen der Kammer gereiche. Man will daher die Sache heimbringen, um ab der nächstenTagleistung dem Landvogt zu Lauis Bescheid zu geben, t. Die Kaufleute des Wolleilgewerbes zu Lauiseröffnen, im Jahre 1539 haben die Obern ihnen ein Capitel vergönnt, welches dahin gehe: Zum Zwölftenund Letzten mögen die Tuchleute zwei „Aytt" oder Aufseher, fromme Biederleute, jährlich wählen und demVogt präsentiren; dieser soll ihnen den Eid geben, daß sie die Tücher, „Wullen farwen" und andere, diezum Gewerbe gehören, besichtigen sollen, wie das anderwärts auch der Brauch ist, damit man jede Gattungin ihrer Werthschaft erkenne, kein Betrug geübt und gute Waare verfertigt werde. Sie sollen auchschwören, von niemand Miet oder Gaben zu nehmen. Diejenigen Tücher, welche sie solcher Art besichtigenund für gut und gerecht erkennen, die sollen sie mit ihrem Siegel bezeichnen. Wenn sie aber unwerthschasttTücher oder sonst Betrug erfinden, so sollen sie bei ihrem Eid die Betreffenden nach Verdienen bestrafenund sie dem Landvogt anzeigen lind überantworten. Da nun zu Mailand, Como und an andern Orten,wo solche Gewerbe sind, die dortigen („ire") Aytt um alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Kanfleutcnund Werchleuten des Gewerbes wegen ereignen, urtheilen und diesfalls ihre Satzungen haben, so bittensie, dieses ihnen auch zu gestatteil und ihre Satzungen zu bestätigen. Da man dieses Begehreil fiir billigfindet, so hat man ihnen entsprochen; und obwohl die Gesandten von Bern und Uri hierin nicht eingewilligthaben, sondern bei de» frühern Artikeln verbleiben wollten, so ist die Sache doch mit der mehreren Stiim»beschlossen morden. K-. Alls der Tagleistung im verflossenen Mai zu Baden haben die Boten der Eidgenosse