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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
1271
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Juni 1555.

wollen. Deßwegen habe Hieronymus Seßlcr, der solches Holz flößte, sich geweigert, drei Rappen zu bezahlen,und die von Basel um Schutz angerufen, was nicht geschehen wäre, wen» die genannte Nachrede nicht inangegebener Weise lautete. Nachdem man aber heute den Vertrag neuerdings besehen, die Relation derGesandten und das jetzige Schreiben derer von Solothurn vernommen habe, so lasse man es bei Brief undSiegel und daher beim Zoll der drei Rappe» verbleiben und habe dem Seßler diesfällige Weisung gegeben,in der Meinung, die von Solothurn werden dem Vertrage, so weit er sie binde, auch Folge geben.

K. A. Basel - Missivcnbuch 1551 - es, S. SSV.

Zu imu. Vortrag des französischen Gesandten. Die Eidgenossen werden sich dessen erinnern, wasihnen der König auf den letzten hier gehaltenen Tag geschrieben und der Gesandte damals vorgetragen habe.In Anbetracht der Rüstung seines Feindes habe nämlich der König verlangt, ihm achttausend oder zehn-tausend Knechte zu bewilligen, sie zu gebrauche» zu Zeiten und au Orten, wo der Dienst des Königs es erfordernwerde. Es bitte der Gesandte? hierüber zu antworten, sowohl wegen des Nutzens (?) des Königs als wegendesjenigen der eidgenössischen Knechte und des ganzen Zuges im Piemont; denn es sei nöthig, diesen einigeHülfe zu schicken. Daneben beabsichtige der König einen starken Zug in die Picardie zu bringen, um auchhier seinen Feinden widerstehen zu können, und wünsche auch hiefür eine gute Zahl eidgenössischer Knechte.Der Gesandte sei daher beauftragt, jetzt zwölftausend Knechte zu verlangen, von denen achttausend in derPicardie dienen, viertausend die im Piemont verstärken sollen. Mit den viertausend soll der Gesandte, sobaldsie bewilligt seien, aufbrechen; bezüglich der achttausend habe er weitem Befehl des Königs zu erwarten;doch sei er beauftragt alle sammenhaft zu verlangen, damit wenn man ihrer bedürfte, die Sache keinemVerzug unterstellt werde. Die Boten mögen zum wenigsten vorläufig die viertausend bewilligen, wodannman in Betreff der achttausend die Antwort ihrer Obern erwarten würde. Sollten sie aber dermalen garnichts bewilligen können, so bitte der Gesandte, es möchten die Bote», sobald sie hier ihre Geschäfte vollendethaben, zu ihren Obern kehren, die er freundlich ersuche, ihm ihre Antwort durch ihre Botschaft nach Solothurnsenden.

Es soll nun jedes Ort unfehlbar auf den 20. Juli seine Botschaft in der Stadt Solothurn auf desKönigs Kosten haben, gemäß der Vereinung, um mit gänzlicher Vollmacht auf die gestellten BegehrenK> antworten.

K. A. GlavuS: Abschiede. — a. A. Freiburg- Bübische Abschiede Bund 15, noch den Abschieden von 1555; die in Form eines Beschlüsse»gehaltene Schiußsielle seh» hier, wohl aber fordert der Gesandte Antwort bis spätestens den so. Juli. — K. A. Solothurn; AbschiedeBand S4, beim Abschied vom s. September 1555.

Zu nu. 1555, 31. Juli. Der Rath zu Zürich an Heinrich Wirtz von Unterwalden, Landvogt imThnrgau. Vor dem Rath zu Zürich sei erschienen Gregor Wolfart, Burger zu Zürich, als Vogt derMagdalena Schweickli», Ehefrau des . . . Trümmer, Burgers von Zürich, und habe eröffnet: Nach langerRechtfertigung, welche die Schweicklin gegen ihrer Mutter, Katharina Rüssi», jetzt Peter Rouffystius (?) zuConstnnz Ehefrau, wegen ihres väterlichen Gutes gehabt habe, habe sie auf „jetzgchaltener" JahrrechnungZu Baden 200 Gulden dafür erlangt, welche die Rüssin ohne Verminderung des Hauptgutes lebenslänglichbesitzen möge, doch solle die Schweicklin genugsam darum versichert werden; Alles laut erlangtem Urtheilbrief.Auf bezügliches Ansuchen bitte nun der Rath den Laudvogt im Thurgau, zu bewirken, daß die benannteSumme auf eidgenössischem Boden in seiner Verwaltung versichert werde, damit die Ansprechen» dieselbe"ach dem Tode der Rüssin zu finden wisse und nicht bei fremden Gerichten herumgezogen werde.

St. A. Ziirich: Missivenbuch 1555—57 to!. 43.

Den folgenden Vortrag schreiben einige Abschiedesammlungen dem päpstlichen Nuntius, Bischof vonTerracina, zu und theilcn ihn zu diesem Abschiede ein; ob letzteres richtig ist steht sehr dahin; man vergleicheauch den Abschied vom 28. Oktober 1555 t». Der Vortrag selbst ist auszüglich folgender:

Nachdem er in die Eidgenossenschast gekommen sei, habe er vernommen, es werde einigen Herrenberichtet, daß er unter ihren Untcrthanen Dinge anstrebe, die der wahren Einigkeit der eidgenössischen Nation