Juni 1555. 12ß7
böse Freundschaft und Nachbarschaft daraus erwachsen wüßte, wenn Angehörige» der Eidgenossen fernerhinauf dem Gebiet des Grafen dergleiche Schmach und Frevel begegnen würde. Im Auftrage der Obernbegehre und ermahne man daher den Grafen, in Betracht der bisherigen guten gegenseitigen Verhältnisse,mit allem Ernst dafür zu sorgen, daß solches den Angehörigen der Eidgenossen nicht mehr wiedcrfahre;andernfalls möge er wohl ermessen, daß die Eidgenossen dringend veranlaßt wären, nach Erfordernis; zurSache zu thun, dessen man aber lieber überhoben wäre. Für die bezügliche Fürsorge des Grafen werdendie Eidgenossen erkenntlich sein. Bitte um schriftliche Antwort. Es siegelt der Statthalter der Landvogteizu Baden, Kaspar Egli, des Raths zu Lucern. A. Schasshausen - Abschiede.
1555, 3V. Juli, Innsbruck. Statthalter, Regenten und Näthe der oberöstcrreichischen Lande, an dieGesandten der eilf Orte, Ivo sie zunächst zu Tagen beieinander sind. In einem Schreiben aus Baden vom3. Juli melden sie, wie drei Burgern aus den Städten Basel und Schaffhauscn durch die streifenden Pferdedes Kaisers in der Stadt Kcnntzingeu und dann auf dem Gebiete des Grafen Friedrich von Fürstenbergdurch Niederwerfung Schmach angethan worden sei. Da man früher von dieser Angelegenheit nichts gehörthabe, so habe man um bezügliche Nachrichten geschrieben, dabei aber nicht unterlassen, in Anbetracht derErbcinung und der Neigung ihres Herr», mit den Eidgenossen in gutem nachbarlichem Verhältnisse zu stehen,diesem auch Kenntniß von der Sache zu geben, der ohne Zweifel der Erbeinung gemäß handeln werde.
E. A. A.i AbschicdS-Acta und Beilage» ISS«—lSSS.
Zll I»I». 1555, 4. Juli (St. Ulrichstag). Die Gesandten der XII Orte (an die Boten auf derJahrrcchnung zu Lanis und Luggarus.) Ihr Schreiben in Betreff des Anstandcs mit dem HerzogthumMailand und wie sie hierin zu verhandeln ohne Instruction seien, da bei ihrem Verreitcn die meisten Orteden zu Baden erfolgte» Abschied noch nicht verhört hatten, und wie die Gubernatoren zu Mailand ihnenangezeigt haben, wie Johann Angelus Ritius Befehl habe, „uns das anzuzeigen" und wie in Betreff desStreites zwischen Arcisate und Stabio die Schiedleute von beiden Seite» auf dem Stoß gewesen seien, abersich nicht verständigen konnten, habe man verstanden. Dann seien Johann Angel Ritius und AscaniusMarsus vor den Gesandten erschienen und haben im Auftrage der Gubernatoren einen schriftlichen Vortragüber folgende Punkte eingelegt: 1. Anbelangend den Span zwischen Stabio und Arcisate haben die Guber-natoren, nachdem sie verstanden haben, daß die Eidgenossen die Landvögte von Lauis und Mendris Hingcordnethaben, den Galeaz Bruxora, einen fiscalischen Advocaten, und den Miser Petro Antonius Visdomo,Referendar zu Como, zu dem Span erwählt und ihnen Vollmacht gegeben, mit den genannten Commissaricnsich an Ort und Stelle des Streites zu verfügen und sich alle Mühe zu geben, damit der Anstand vertragenwerde, wie es guten Freunden gezieme. 2. In Betreff des Salzpasses haben sich die Boten der Eidgenossenmit den Gesandten noch nicht vereinbaren können. Was endlich beschlossen werde, werde mau den Adressatenoder den Landvögtcn cnnet Gebirgs beförderlich mittheilen. 3. Wegen der ausgehobenen Marchsteine zwischendem Eschcnthal und Mainthal haben die Gubernatoren ihrem Landvogt (oder ihren Landvögten?) zu Comoendlich geschrieben, wenn es wahr sei, daß „sy" die Landmarch ausgegraben haben, so sollen sie dieselbeauf ihre Kosten wieder herstellen und alle mit-denen aus dem Mainthal errichteten Briefe und Siegelgänzlich halten. Auf das sei den Gesandten von den Boten der Eidgenossen geantwortet worden, man seidessen wohl zufrieden. „Ire" Verordneten seien zwar nachher auf dem Span gewesen, haben sich aber inkeine Gütlichkeit einlassen wollen. Die Eidgenossen (wollen, mögen?) bei den Ihrigen ernstlich verschaffen,daß sie sich auch gütlich vertragen lassen. Das werden dieselben auch thun. damit der Anstand beseitigt'verde. 4. Die Gesandte» haben ferner angezeigt: Chilo von „Soregno" (Soreugo?) und Hans AntonCathanco von Luggarus haben die Kammer zu Mailand mit Bolleten betrügen wollen. Die Bollete weise,daß man den Chilo mit 110 Eimer Weins, der auf dem Gebiet der Eidgenossen ennet dem Gebirg gewachsensei, von Soregno ohne Entrichtung von Zoll. Gabelten oder andern Gebühren wolle durchziehen lassen. Dahabe er in der Bollete die Summe des Weins gestrichen und darüber 25'/s Fuder Wein, was nocheinmal soviel gewesen wäre, geschrieben. Von Rechtens wegen hätte er den Wein gänzlich verloren und