Juni 1555, 1265
angenommen werde; würde dieses nicht der Fall sein und wollen die übrigen Orte mit dem Schwörenfürfahren, so soll der Bote dieses seinen Obern berichten und fernem Auftrag erwarten. Nach Eröffnungder Instructionen haben die Boten dann beschlossen, zu gelegener Zeit das von Zürich vorgeschlagene Mittelden neun übrigen Orten mit freundlichen Worten vorzulegen und sich mit Ernst dafür zu verwende», daßes hiebei bleiben möge, in der Hoffnung, wenn die vier Städte sich dafür erklären, so werde dieses etwasverfangen. Was weiter vorgehe wolle man berichten. St. si. Zürich: A. T°gs«tu»g,
Getrennt vom übrigen Abschiedet und mit anderer Schrift hat die Zürcher Sammlung aufk. 828 unseres Bandes, unter der Aufschrift „Jahrrechnung Baden 1555" Folgendes: Die Boten der vierStädte wissen was von den übrigen Boten in Betreff des Bundschwörcns angebracht worden ist, und wieman abgeredet hat, daß die Rathsboten der vier Städte, die nächstens wegen des Streites zwischen Zürichund Schaffhausen zu Schaffhause» zusammenkommen, von ihren Obern instruirt werden sollen, sich zu berathen,wie dieser Sache zu begegnen sei. Dasselbe in der Bcrncr Sammlung Abschiede NX, S. 548, und beimBasler und Schasfhauser Exemplar.
Zu n. Wahrscheinlich im Hinblick auf diesen Artikel abordnet der Rath zu St. Gallen unterm13. Juni als Gesandte nach Baden Leonhard Keller und de» Stadtschreiber.
Stadtarchiv St. Gallen: RathSbuch lbse,, k. Ii.
Dahin gehört wahrscheinlich auch folgendes, uns etwas mangelhaft überliefertes Aktenstück:
1555, 5. August . . . ? an die Gesandten der XIII zu Baden versammelten Orte der Eidgenossenschaft.Vermittelst Missive vom 8. Juli abhin begehren die Boten im Namen ihrer Obern, der Adressant wolle zugrößerer Sicherheit des Gewerbes, welches die Kaufleutc von Mailand her haben und für den Durchzugihrer Kaufmannsgtttcr aus einem Land in das andere, zugestehen, daß wenn er die ihnen zugestandenenPaßportc widerrufen würde, solches einige Zeit vorher bekannt gegeben werde, damit sie mit den Kaufmanns-waaren einen andern Weg einschlage» können. Er erkläre nun, daß er Alles ihnen Bewilligte gemäß denPaßporten genau halte» wolle, sofern die Kausleute auch ihrerseits der Gebühr nach handeln. Damit mansehe, daß er den Begehren der Eidgenossen gerne entspreche, mögen die Boten ihre Obern berichte», daß fürden Fall, daß die genannten Paßporte widerrufen würden, ein Monat Ziel gegeben «verde, die Kaufmanns-güter hcrauszufertigen, was in dieser Zeit wohl geschehen könne.
Eidgen. A. A.: LlbschiedS-Acten und Beilagen 15L4—1550, französisches Original und deutsche Uebersetzung. Die Unterschrift des Adressantenist unlesbar; in der Uebersetzung wird sie nicht wiederholt.
Zu >v. Der Einnahme wegen des zu Lunkhofcn gestorbenen Brudermanns fügt das Zürcher Exemplarmit etwas neuerer Schrift bei: „gebürt den 5 orten 2 teil, was 12 krönen und mine» Herren den trittail,was t! krönen, inhalt eins abschcids."
Im Berner Exemplar fehlen die Ansätze betreffend Rhcinthal, Freie Acmtcr, die nieder» Gerichte imThurgau, Sargans, der Hauptmannschaft St. Gallen, Lunkhofcn, Vilmcrgcn und bei der Geleitsbttchse Bade»8 kaiserliche Kronen.
Die im E. A. A.: Kathol. Abschiede 1541—1590 enthaltene Sammlung giebt die Rechnung so:1. Rechnung mit Heinrich Wirz von Unterwalden, als Landvogt im Thurgau. Einnahme von den hohenGerichten: 992 Gulden '/s Batzen. Ausgaben 575 Gulden 12 Batzen 5 Denar. Trifft jedem derX Orte 41 Gulden 9 Batzen. Einnahmen von den Niedern Gerichte» 319 Gnldcn 9 Batzen. Ausgaben220 Gulden 11 Batzen 9 Denar. Gebührt jedem der VII Orte 28 Gulden 0 Batzen. 2. Rechnung vonJacob Anderhalden, des Raths zu Unterwalden, als Landvogt zu Sargans. Einnahmen 2218 Pfund10 Schilling. Ausgaben 899 Pfund 14 Schilling 8 Hallcr. Rest 1318 Pfund 10 Schilling 4 Haller.Jedes Ort hat an den Ban der Straße zu Sargans 20 Kronen, dem Landschreiber 0 Pfund, dem Land-weibel 4 Pfund und des Landvogts Knecht 2 Pfund für eine Verehrung gegeben. Das Alles abgezogen
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