Juni 1555.
gütlich einen Verschub dieser Sache gestatten und einen andern Tag ansetzen, an dem die Antworten derObern eröffnet, und wenn die vorgeschlagenen Mittel nicht angenommen würden, das Urtheil erfolgen solle.Die Anwälte der Parteien willige» hierin ein und überlassen den Richtern den betreffenden Tag festzusetzen.Diese bestimmen hiefür den nächsten gemeinen Tag, wann und wo der angesetzt werde, „glich wie bede teilam geschiklichsten geschechcn mog". Die Parteianwälte werden auch ersucht, hiebci derjenigen Vorschläge zugedenken, die früher die Boten von Basel, Schaffhausen und Appenzell aufgestellt hatten, und ihren Oberndieselbe» vorzuführen. Datum Baden den 8. Juli (15)55.
St. A. Luccrn: Actcnband Ro. 04, Thür»»». — St. A. Zürich: Abschiede Band IS, k. ZZS und Tschudische Abschicdcsammlung Band XI.— L. A. Schweiz: Abschiede. — n. A. Zills: Abschiede Band s. — K. A. Solothurn: Thurgauischc Handlung No. l, S. 141. Ueberauvom Abschiedtcxt getrennt.
Zu Li Das Aargauer, Basier und Schaffhauser Exemplar haben am Schlüsse den Zusatz: DieGesandten von Basel zeigen an, sie seien hierüber ohne Instruction. Die übrigen Orte bitten nun die vonBasel, ihrem Boten hierüber Auftrag zu geben, daß er sich von den übrigen nicht sondere.
Zu Das Schreiben des von Gumpenbcrg aus Augsburg vom 28. Mai 1555 an die Nathsbotengemeiner Eidgenossen bewegt sich, bei einer etwas weitläufiger gehaltenen Rekapitulation der Vorgänge, ganzim Sinne des im Text Mitgethciltcn. Eidgenöss. A. Aarau: Abschicds-Acten und Beilagen, 1524—1550 (Originals.
Zu I». Wir glauben folgende Actenftücke hichcr ziehen zu sollen:
1555, 14. April, Hamptona. Philipp, König von England u. s. w. au die auf der Tagleistung undJahrrcchnung zu Baden versammelten XIII Orte. Er vernehme von seinem Gubcrnator des HerzogthumsMailand und von Ascanius Marsus, der als Gesandter des Kaisers bei den Eidgenossen sei, wie gut diesedas Bündniß, welches vor Jahren zwischen seinem Vater, dem Kaiser, wegen des Herzogthums Mailand,das nun an ihn gekommen sei, und den Eidgenossen errichtet worden, aufrecht halte». Das erweckeihm einen besonders guten Willen zu der Eidgenossenschaft und er werde bestrebt sein, alle gegenseitigeFreundschaft und Liebe zu mehren. Da nun Herzog Alba sein Rath, Statthalter in Mailand und obersterFeldherr des Kriegsvolks in Italien sei, so habe er ihm ernstlich auferlegt, gegenüber den Eidgenosse» Bund,Freundschaft und gute Nachbarschaft zu halten und jegliche Beleidigung zu vermeiden, was er auch von denEidgenossen erwarte.
Et. A. Lucern: Allgcm. Abschiede <Z, S. 150 (Copies. — St. A. Zürich: Tschudische Documentcnsammlung Band XI (lateinisches Originals.Ebendaselbst: Abschiede Band III, k. ZSS. - St. A. Bern: Allgen:, eidgcn. Abschiede XX, bei diesem Abschied. — .«. A. GlaruS:Abschiede. — K. A. Basel: Abschiede 1555—1550 bei diesem Abschied. — K. A. Frciburg: Badischc Abschiede Band 10, nach denAbschieden von 1555. — Ä. A. Solothurn: Abschiede Band Z4, beim Abschied vom S. September 1555.
1555, 3. Juli, Baden. Angclus Ritius (an die XIII Orte). 1. Wiederholung vom Inhalt desBriefes vom König von England vom Standpunkt des Statthalters von Mailand, Herzog Alba (FerdinandAlvarez von Toledo, Herzog von Alba, Markgraf von Carina und Graf zu Salvatierra, wie er hiervollständig genannt wird), aus. Angefügt wird, die Eidgenossen wollen nicht gestatte», daß ihre im Dienstdes Königs von Frankreich befindlichen oder künftig dahinkommcnden Leute der Erbcinung oder de» Capitelnentgegen handeln. 2. Betreffend die Klage, die auf letzter Tagleistung einige Amtleute und Unterthancndem Ascanius Marsus vorgetragen haben, verweise der Statthalter auf den angehängten Vortrag, dergleichförmig sei der Unterweisung und Ordnung, welche der Statthalter (Durchlaucht) und die Gubernatore»des Herzogthums Mailand, bevor der Statthalter nach Mailand gekommen sei, dem Ascanius Marsus undjetzt ihm, Ritius, gegeben haben. (Die Stelle ist nicht vollkommen klar.) Er bitte die Verantwortung aufdiese Klagen gütig aufzunehmen und sich mit der Billigkeit und Zicmlichkeit zu begnügen. 3. Bitte umAntwort auf die übcrgcbenen Briefe und auf diesen und den angehängten Vortrag, wodann der Gesandtesich wieder zurückbegebe, während nach wie vor der Sccrctär Marsus bei den Eidgenossen verbleibe.
Si. A. Lucer»: Allgem. Abschiede <j, S. 152. — St. A.Zürich: Abschiede Bd. I!>, k. gso. — St. A. Bern: Allgem. eidgenöss. Abschiede XX,S. 525. — K. A. Zug: Abschiede Band 2. — K. A. Marlis: Abschiede. - K. A. Basel: Abschiede 1555—1550. — K. A. Freiburg:Bübische Abschiede, nach den Abschiede» von 1555. — K. A. Solothurn: Abschiede Band 54, beim Abschied vom s. September 1555.Dieser vierthalb Folioseiten stillende Bortrag lst sehr inhaltslos und hat eine dunlle Stelle.