Juni 1555.
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De>, Vorschlag der Städte heimzubringen erachten sie nicht für fruchtbar, weil die Annahme des Mittelsvon den ganzen Landsgemeinden beschlossen worden sei; sie bitten daher nochmals die vier Städte, diesesMittel zu betrachten, das ihrem Glanben unschädlich sei, von dem man sie auch gar nicht drangen wolle,und auf den. nächsten Tag Antwort zu geben. Die Boten der VII Orte reden noch mit denen von Glarusund Appenzell man habe verstanden, wie diese Orte das von den VII Orten angenommene Mittel auchannehmen wurden, wenn solches auch von den vier Städte., geschähe. Mm. bitte nun Glarus undAppenzell sich von den VII Orten nicht zu sondern. Sie mögen auf dein nächsten Tag Antwort geben,wessen sie diesfalls gesinnt seien und ob sie mit den VII Orten schwören wollen, t. Zu Ende des Tageserscheinen die Gesandten von Mailand wieder und eröffnen: 1. Da sich die Eidgenossen mit ihrem Erbieten"icht begnügen, so wollen sie bei». Statthalter und den Gubernatoren sich in dem Maße verwenden, das.sie hoffen können, es werde ein solches Einsehen gethan, daß die Angehörigen der Eidgenossen sich nicht mehrzu beklagen haben. 2. Sie seien berichtet, daß der König von Frankreich abermals Knechte aus derEidgenossenschast für seinen Dienst begehre, sei es um dieselben im Piemont, in der Picardie oder anderswoM verwenden. Sie bitten nun im Namen des Kaisers, des Königs von England und des Statthalters,sür den Fall, daß dem König von Frankreich entsprochen würde, den Hauptlcuten und Knechten, die in.Piemont sind oder dahin ziehen, ernstlich zu befehlen, sie sollen dem König von Frankreich nicht weiter dienenals gemäß der Vereinung, und der Erbeinung und den Capitel» nicht zuwider handeln. Heimbringen; dieOber» werden nach ihrem guten Bedünken ein Einsehen thun. «. Der Anwalt des Königs von Frankreichantwortet auf die Klagen der eidgenössischen Kaufleutc betreffend die Vorfälle mit den Paßporten zu Lyonuud den Hochmnth der ihnen zu Nantua begegnet sei: Er wolle sich bei dem König verwenden undverschaffen 'das solcher Hochmnth und solche Gewalt der Art gestraft werden, daß die Straßen für jedermannfrei und sicher seien und daß die Kaufleute die Paßporte einzig dem Lieutenant zu Lyon vorzuweisen unddaselbst nur ihre Namen, aber nicht das Geld, das sie mit sich führen, anzugeben haben. Dabei sollen aberdie schweizerischen Kanslcutc nicht Geld von fremden Kausleuten herausfertigcn und zwar bei Vermeidungv°n Strafe Heimbringen, damit die Obern solches den Kaufleuten anzeigen, v. Da der Gun.penbergertrotzig geschrieben hat, der thurganische Handel noch nicht zu Ende gebracht worden ist. man sich auch überdas Bundschwören nicht vereinigen konnte, so wird dieser und anderer Sachen wegen e.n anderer 4mg nachBaden angesetzt, nämlich auf Sonntag nach St. Verenä, das ist der 8. September. Da soll ,edes Ort auch"'it Bezug auf den thurgauischen Streit seine Richter, Redner und Rathgeber Nachts an der Herbe.g haben;"uf dem gleichen Tag sollen der gen,eine Schreiber und die Schre.ber beider Thc.le erscheinen, damit wennvon den vorgeschlagenen gütlichen Mitteln eines angenommen würde, hierüber Br.es und Siegel ausgerichtetwerde. Dabei soll jeder Bote bevollmächtigt werden, mit dem gemeinen und beider Parteien Schreibern ...Betreff ihrer Belohnung einig zu werden. Würde keines der gütlichen Mittel angenommen, so soll dannvhne weiter.. Verzug mit de... Recht fortgefahren werden und die Richter und Zusätze.- ihr Nrthe.l geben.
(Rechnung) Jedes der acht Orte erhält von den Landvögte., und aus den Geleitsbuchsen: Von. zuDießenhofen 7 Kronen. - Von. Hinderhof zu Baden 15 Sonnenkronen. - Von, Stadhof zu Baden 2 Kronenl 5k 7 Schl - Von. Landvogt zu Rheinthal 100 Gl. oder K2 '/- Kronen. - Von. Landvogt im Freien Amt>64 K. ^ Vom Landvogt zu Baden 1505k. - Vom Landvogt im Thurgau, hohe Gerichte, 41 Gl. 9Co..stanzerBatzen. - Von. Landvogt in. Thurgau, niedere Gerichte, 28 Gl. 6 Constanzer Batzen. - Von. Landvogt vonSargans 104 5k thut 26 Kronen. - Von. Landvogt Degen von Sch.vyz wegen alten, ausstehenden Bußen