1254
Juni 1555.
noch weinger, und schauen mehr auf ihren Eigennutz als aus Lob und Ehre der Eidgenossenschaft. Da solchesleicht der Eidgenossenschaft Schande, Schmach und Schaden bereiten könnte, so soll dieses jeder Bote heimbringen,damit jedes Ort seinem Hauptmann ernstlich schreibe, sein Fähnchen mit der nöthigen Zahl Knechte tapferund wohl zu besetzen, damit ivas immer dem König und ihnen begegnen möchte, sie gefaßt seien und nichtmit leeren Fähnchen dastehen. »». Der König von Frankreich schreibt in Betreff der Grafen von derCanunern, er habe gleich nach Empfang des Schreibens der Eidgenossen dem obersten Präsidenten inSavoyen ernstlich geschrieben, er solle den genannten Grafen gebieten, daß er (sie) angends und beförderlichseine Gelten und Burgen ledige; würde dieses nicht geschehen, so soll er ihn in einer Stadt oder an eineinOrt des savoyischen Landes niederlegen und arrestiren und dann die genannten Bürgen in Posseß aller seinerGilter setzen, diese zu nutzen und zu nießen bis sie vollständig bezahlt sein werden; dem Grafeil soll er beiVerlust des Lebens verbieten, den Bürgen Schmach oder Leid zuzufügen oder sie an der Benützung derGüter zu verhindern. Heimbringen, damit man sich berathe, was weiter zu thun sei, wenn das solcher ArtVersprocheile nicht erfüllt würde. «. Ueber das ab dem letzten Tage heimgebrachte Mittel betreffend dieBeschwörung der Bünde eröffnen die Boten von Zürich, Bern, Basel lind Schaffhausen, ihre Obern bitten,es ihnen nicht zu verübeln, wenn sie dieses Mittel nicht annehmen können; dasselbe sei ihrer Religion zuwider,und da der Landfriede vorschreibe, daß man jeden bei seinem Glauben belassen solle, so soll beim Bund-schwören in ihren eigenen Städten, Landen und Gebieteil der Eid nach ihrer Religion, nämlich nur zu Gott,gegeben werden; in den übrigen Orteil wollen sie zulassen, daß ein Bote von Lucern den Eid zu Gott undden Heiligen gebe, doch ihrem Vorsitz und altem Brauche unbeschadet. Daneben erbieten sich ihre Obern,es mögen die Bünde in dieser Weise beschworen werden oder nicht, Alles zu thun, was die Bünde und derLandfriede erheischen, wie das frommen Eidgenossen gebühre; sie bitten, sie bei diesem Vorschlag bleiben zulassen. Die Boten der VII Orte erwiedern, sie hätten diesen Bescheid von den vier Städten nicht erwartet,da das vorgeschlagene Mittel ihrer Religion keinen Eintrag thue; es habe im Gegentheil Mühe gegeben, dieObern der VII Orte zur Annahme dieses Mittels zu bewegen; aber zum Wohle der Eidgenossenschaft hätte»sie eingewilligt. Wenn die drei Städte auf ihrer Meinung beharren wollen, so seien die VII Orte gesinnt,die Sache nicht länger anstehen zu lassen, sondern die Bünde wie von Alters her zu beschwöreil, unddiejenigen, die ihnen schwören, denen wollen sie auch schwören. Die Gesandten von Glarus und Appenzelleröffnen, diese Mißhelle sei ihnen in Treuen leid; man möge bedenken, welches Mißtraueil bei Alten undJungen und wie viel Schaden, Gefahr und Unruhe in der Eidgenossenschaft eine solche Trennung hervorrufe.Das zu verhüten bitten sie im Namen ihrer Obern, daß man nochmals versuche, sich gütlich zu vereinbaren.Könnte das nicht sein, so »löge man dieses Bundschwören bleibeil lasseil bis Gott bessere Gnade gebe. Nachgehabtem Verdank eröffnen die Boten der vier Städte wieder, ihre Obern seien nicht anders gesinnt, alsAlles zu thun, ivas der Eidgenossenschaft zur Wohlfahrt gereiche und Leib und Gut zu dieser zu setzen; dasie sich nun erbieten, die Bünde ihrem Glauben gemäß zu beschwören, so hätten sie gemeint, man würdeihnen nichts Weiteres zuiuuthen. Sie bitten daher nochmals, ihren Vorschlag an die Obern zu bringe»,in der Hoffnung, diese werden denselben annehmen. Wenn aber auch dieses nicht geschehe, so zeige derbeschwor»« Bund, daß er in Ewigkeit bestehen und gehalten werden solle, was sie getreulich thun wollen-Die Gesandten der VII Orte erwiedern, ihre Obern meinen die Sache nicht unnder redlich, als die vierStädte, was mau daraus ersehe, daß sie aus dein geschwornen Blinde treten würden (ivas sie bisher abereben nicht thun wollten), wenn sie ein Mittel annähmen, wonach sie nicht bei den Heiligen schwören sollte».