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Juni 1555.
wegen des Streites zwischen Zürich und Schaffhausen an letzteres Ort hinkommen, sollen die von Schaffhausenim Namen aller Orte ernstlich und freundlich bitten, dem Kaspar Stierli im Sinne seines obigen Begehrenszu entsprechen. Dabei sollen sie anzeigen, daß die Obern der Orte im Uebrigen gar nicht gesinnt seien, daszu Schaffhauseu erfolgte Urtheil zu stürzen oder in die Freiheiten, Rechte und das alte Herkommen derStadt Schaffhausen einzugreifen; da es aber an den meisten Orten der Brauch sei, demjenigen, der nacheinem erfolgten Urtheil sich auf weitere Kundschaft beruft, das Recht wieder zu öffnen, damit sich niemandüber Verkürzung im Recht beklagen könne, so bitte man, daß die von Schaffhausen dieses auch betrachtenwollen. K. Ambros von Gumpenberg, vermeintlicher Dompropst zu Basel, hat abermals geschrieben, wieder Kaiser und er ungefähr vor drei Jahren sich an die Eidgenossen gewendet haben, daß sie die von Baselbestimmen, ihm die Nutzungen der Dompropstei zu Basel innerhalb ihres Gebietes verabfolgen zu lassen-Die Rathsboten haben dann geantwortet, sie seien ohne Vollmacht, wollen aber die Sache in den Abschiednehmen und ab dem nächsten Tage ihren Bescheid hinschreiben. Ungeachtet nun seither viele Tagsatzungengehalten worden seien, sei ihm doch nicht die wenigste Antwort zugekommen, ebensowenig seiner Freundschaft,die sich daher mit ihm des erhaltenen Rechts bedienen wolle, wofür man Fug und Recht habe, das aberbisher um des Besten willen unterlassen worden sei; er bitte daher nochmals um eine endliche Antwort, wobeiaber er und seine Freundschaft sich von den erlangten Rechten nicht werden drängen lassen. Man antwortetihm, man habe sich seines Begehrens für den gegenwärtigen Tag nicht versehen, nichtsdestoweniger dasselbedenen von Basel in den Abschied gegeben. Und da die Boten auf diesem Tage von den Obern keinen Befehlzur Ertheilung einer Antwort besitzen, so begehren sie freundlich, er möge den nächsten Tag abwarten, wodaimihm mit Antwort begegnet werde. Da der von Gumpenberg aber so drohend und trotzig schreibt, daß zubesorgen steht, er und sein Airhang werde mittlerweile gegen die von Basel oder gegen unsere Gewerbsleuteetwas vornehmen, so soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit für den nächsten Tag, wo immer dersein mag, jeder instruirt ist, wie man antworten wolle. Ii. Johann Angelus Ritius und Ascanius Marsusvon Mailand übergeben ein Schreiben des Königs von England, von welchem jedem Boten eine Abschriftmitgetheilt wird. Ebenso legen sie einen schriftlichen Vortrag ein, enthaltend die Versicherung guter Freundschaftund Nachbarschaft Seitens des Königs von England und dessen obersten Hauptmanns und Statthalters zuMailand, des Herzogs von Alba, und ihr weiteres Begehren. Auch hievon erhalten die Boten Copü'N-Den Gesandten wird zu Händen ihrer Herren deren gnädiges Erbieten bestens verdankt, mit der Bemerkung,auch die Eidgenossen seien keiner andern Meinung, als die Erbeinung und die mit dem Herzogthum Mailandaufgerichteten Capitel zu halten, sofern diese an ihnen gehalten werden; übrigens nehme man das freundlicheSchreiben und Erbieten in den Abschied, den Obern anheimgebend, mit iveiterer Antwort zu begegnen-I, Es erscheint der Gesandte des Papstes, der Bischof von Terracina, und übergiebt ein päpstliches Brevenebst einem schriftlichen Vortrag, die beide den Gesandten in Abschrist mitgetheilt werden. Die Botenverdanken dem Gesandten zu Händen des Papstes das gnädige Erbieten; man nehme dasselbe in den Abschied,in der Meinung, die Obern werden iveitere Antwort ertheilen. Ii.. Der Kanzler des Abts von St. Galle»berichtet, es seien zu Rorschach zwei Heiden oder Zigeuner weil sie Diebstähle begangen hatten, gehenktworden; auf dieses haben andere Heiden oder Zigeuner dem Vogt zu Rorschach gedroht, ihn zu erschieße»oder zu erstechen und die von Rorschach zu verbrennen, wie sich das durch Kundschaften heiter ergebe. Jetztseien drei zu Lichtensteig gefangen, die könne man aber verhören, wie man wolle, so wollen sie nichtsbekennen; der Kanzler begehre daher Raths, wie man sich mit diesen verhalten solle. Man giebt ihm