Juni 1555. 1243
13. Juni abgefertigt worden und haben Tags darauf die Schätzung zur Hand genommen und mit denBehausungen, Hofstellen und Matten zu Epagny, dem Gute Lavioiz (?) nebst der Forclaz Mareschez und derMühlematten die Sache begonnen. Hiebei aber sind die sechs Schätzer von ob der Bocken mit den sechsen"°n unter der Bocken in der Schätzung zwiespältig geworden; jene schätzten nämlich die genannten Stückes»r 19.500 Florin, diese aber für 14,000 Florin. Auf dieses haben die Gesandten von Freiburg, unterBezeugung ihres Bedauerns über die Schätzer von ob der Bocken, dermalen nicht weiter fürfahren lassenwollen, sondern verlangten vorerst, die Angelegenheit ihren Obern zu berichten. Die Gesandten von Bernerinnerten daran, wie die Schätzung durch zwölf Männer auf den Antrag des Rathes von Freiburg bewilligtworden sei, daher sich gezieme, hieran festzuhalten und fürfahren zu lassen; ohnehin gehe Alles auf Gefallenbeider Herrschaften vor und werde daher für niemand etwas Beschlüßlichcs aufgestellt. Die Gesandten vonFreiburg aber beharrten auf ihrer Meinung und die Boten von Bern ließen dieselbe gewähren. 2. Inzwischenhat man mit dem Tschachtlan von Saanen, Ulrich Aellen, wegen der zwei Gefangenen, die er im Namenb"der Städte richten ließ, abgerechnet. Diese Rechnung beträgt für Zehrung der Gefangenen, die beidenBeikel, die sie bewacht haben, das Gericht, für die Kundschaften und den Lohn des Nachrichters und dessenGeleitsinanns 52 Kronen und 21 Batzen. Hieran soll jede Stadt die Hälfte bezahlen. Der Tschachtlans°tl nachfragen,r,vie es mit dem Gut der Gerichteten stehe und hierüber beide Städte berichten. 3. AmJuni, »ach vielerlei gewalteten Reden und Gegenreden der Gesandten, ist abermals die Schätzung derGuter den Zwölfen aufgetragen und ihnen hierbei ernstlich angezeigt worden, ohne alle Gesüch, Gevärdeund Vortheil, nach bestem Verstand bei guten Treuen die Schätzung zu vollziehen; jedes Gut nach seinemWerth, wie es jeden bedünkt, daß er es, wenn er dessen bedürfte, um Baargeld kaufen und annehmen möchte,zu schätzen; über die Schätzung sollen sie sich, wenn immer möglich, vergleichen. Was sie jedem Stück, sei^ einhellig oder der Mehrtheil oder durch ungleiche Meinungen von je sechs und sechs, auflegen, das sollensie ordentlich zu jedem Stück in den Rodel schreiben, damit Gleiches und Ungleiches wieder an die Oberngebracht werden könne, des Weitern darin zu handeln. 4. Den Schätzern ist keine Weisung gegeben worden,bw Besten sanunt deren Zubehörden zu schätzen, in der Meinung, die Boten der Städte werden sich selbsthierüber einigen. Es ist nun aber letzteres nicht erfolgt; die Boten von Bern wollten nämlich das SchloßGreyerz nebst der Capelle daran, die Stallung und das Haus davor, den Garten und das Baumgärtli,drei Speicher, den großen Thurm an der Ecke des Städtleins, der als Gefängniß dient und Suplcbarbegenannt wird, das Schloß Montsalvens und den Thurm an der Treme, mit allem Geschütz und allemHausrath, der im Schloß ist oder dazu gehört, um 10,000 Kronen anschlagen, während die Gesandten vonFreiburg Alles nur für 3000 Kronen würdigten. Dieser Artikel wird dem weitern Bedenken der beider-seitigen Obern anheimgesetzt. 5. Die Boten von Bern verlangen, daß die Feuer- und Herdstätten unter der^°cken noch einmal abgezählt und genauer untersucht werden sollen. Wegen der Menge mühseliger Geschäfte'st dieses dermalen unterblieben, in der Meinung, daß wenn die eine oder andere Obrigkeit es durchausklangen würde, es immerhin geschehen solle. 6. Die ob und unter der Bocken begehren, daß es ihnenaugkzeigt werde, wenn die gemeinen Gelten des Grasen sich wieder versammeln. Die Gesandteil von Freiburgvernehmen dieses ihren Obern mitzutheilen; diese werden die betreffende Anzeige besorgen. 7. Dem CommissarJacques de Messiez, der des Grafen Einzüger der Löbcr war, wird befohlen, hieinit bis auf weitern Befehl^zustehen; doch mag er sich um die Löber erkundigen und dieselben bis auf weitern Bescheid anstellen.
Die Gesandten beider Städte und bei einundzwanzig von Rötschmund haben in freundlicher Unterhandlung