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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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1231
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Mai 1555. 1231

ablehnende Abschied von Franenfeld erfolgt (Anführung: Abschiedcband IV. 1. 0. S. 405 v). Der hierangeführte Jttingerhandel sei eine malcfizische Sache gewesen, weßhalb den drei Städten ihr Antheil Strafgeldverabfolgt worden sei, Was bei ähnlichen Fällen wieder geschehen werde, ohne daß das mit der Verwaltungder Klöster zusammenhange, o. Als hierauf die Städte das Recht ergreifen wollten, sei allerdings vonZürich und später von den V Orten ein Zugeständnis; erfolgt, aber unter Umständen, wie oben gezeigt wordensei, und mit Bedingungen, die von den Städten nicht gehalten worden seien, wie gerade die von ihnenvorgewiesene Missive vom 9. Juli 1530 zeige. Durch den später erfolgten Landfrieden seien viel wichtigereBriefe abgethan worden, wie der St. Gallcrkaus, der Toggenbnrgerkauf, das Ferdinandcischc, Straßburgerund andere Bündnisse. Wiederholung der Nichtzustimmung von Glarns und der Klöster. Letztere ergebesich auch insbesondere aus folgenden Eingabe». Eine Instruction des Abts Bonaventura zu Rheinau, vom22. November (Donstag nach St. Othmar) 1554, berufe sich daraus, Rheinau gehöre nicht zum Thurgauund laut päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Freiheiten seien Abt und Consent ermächtigt, ihre Schirm-herren selbst zu wählen. Priorin und Convent von St. Katharinathal haben ihren Hofmeister beauftragt,den acht Orten (VII mit Bern) den Brief vorzulegen, vermittelst welchem die acht Orte im Jahre (14)75,nachdem sie sich überzeugt hatten, wie das Kloster vom römischen Reiche gefreit sei, seine Schirmherren selbstzu wählen, erkannt haben, das Gotteshaus hiebci zu beschirmen, was durch spätere Briefe bestätigt wordensei; das Kloster verlange bei seinen alten Schirmherren zu verbleiben. Die Klostcrvorstände im Thurgauhaben ihre Anwälte für den Tag der Eidgenossen vom 19. November (Woche nach Othmar) zu Badeninstruirt: Sie vernehmen, wie die drei Städte nebst den VII Orten ihre Schirmherren sein wollen. Da sienun vor neunzig Jahre» in den Schutz und Schirm der VII Orte gekommen seien und dessen wohl genossenhaben, sollen die Abgeordnete» vor den Boten der VII Orte eröffnen, die Gotteshäuser wollen nebst Gottkeinen andern Schirmer als die VII Orte; würden die drei Städte sich nicht abweisen lassen, so behalte mansich eine bezügliche Einrede vor, oder mögen auch die Abgeordneten eine solche jetzt anbringen. Auch nachben angeführten Bewilligungen von Zürich und den V Orten seien die drei Städte nicht im ruhigen Besitzegewesen. Oft nämlich haben auch in dieser Zeit die VII Orte allein die Klösterangelegenheiten verhört undbei de» Verhandlungen betreffend Dießenhofen sei stets nur Bern, nie aber Freiburg und Solothurn anwesendgewesen, was nachfolgende Belege ergeben, a. Auf der Jahrrechnung von 1532 erkennen die Boten deracht Orte, ihre Ober» seien des Gotteshauses St. Katharinathal Schirmherren und Kastvögte; die von Dießen-hofen haben in dem Gotteshanse weder Gebote noch Verbote zu thun, und des letztern Dienstboten jenenauch nicht zu schwören. Es siegelt Heinrich Schönbrunner von Zug, Landvogt zu Baden. 5. Am24. November 1532 sind Boten der acht Orte im Gotteshaus- St. Katharinathal versammelt und verhandeln>n Betreff von Steuerverhältnisscn zwischen dem Kloster und den Edlen und Gerichtsherren im Thurgau;ebenso über Lehen und Weingärten des Gotteshauses. Es siegelt Johann Edlibach von Zürich, Landvogtim Thurgau. o. Die Gesandten derselben Orte verhandeln den 20. Juni (Donstag nach St. Johann Baptist)1533 zu Baden und finden, daß die von Dießcnhofcn im Kloster St. Katharinathal keine Gerechtigkeit nochObrigkeit haben. Es siegelt Gilg Tschudi von Glarus. Landvogt zu Baden. >!. 1534, 13. Februar(Freitag vor der Herren Fastnacht) erlassen die acht Orte zu Baden dem Kloster St. Katharinathal dieRechnungsvorlage für so lange, als es gut haushältert. Es siegelt der Obige (zu vergleichen: Abschiedcband IV.1. o. S. 273). o. Vertrag der acht Orte vom 29. September 1534 mit Schaffhauscn betreffendDießcnhofen. Es siegelt Obiger. (Obiger Abschiedeband S. 405, x). k. 1546, 15. April (Donstag vors,,von"j Palmarum) verhandeln die Gesandten der acht Orte zu Baden über de» Mangel an Zinsen, herrührendvon der Zerstückelung der Lehe» des Gotteshauses St. Katharinathal. Es siegelt Niklaus Jmfeld von Unterwaldcn, Landvogt zu Baden, x- 1548, 17. März. Verhandlungen wegen der Lehen zu Bassendingen(Abschiedeband IV. 1. ck. S. 934, und S. 939 Note zu iuiu). 2. In Betreff der Appellationensei schon angeführt worden, daß die drei Städte keinen Titel auf dieselben haben, wenn sie auch bei einigen,jedoch nicht bei solchen, welchenit" (!) die Stadt und Vogtei Franenfeld, Rheinau und Dießcnhofen berührthaben, gesessen seien. In der Gestaltung der Theilnnhme am Landgericht seien die Appellationen nicht