1212 Mai 1555.
noch auch einigen Schiedboten gelegen sei. Die Gesandten von Bern hätten dann bemerkt, ihr Seckelmcistcrwerde anderer Geschäfte wegen nicht sobald einen weitem Tag ansetzen können. Da ihm nicht geantwortetworden sei, ob er auf den angezeigten Tag verreiten solle, so werde er dermalen daheim bleiben, was dievon Schaffhausen den klebrigen kund thun mögen. Der Seckelmeister Werde indessen zu gelegener Zeit einenandern Tag bestimmen. St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch NN, S. 870.
Zu 8. Im Zürcher Exemplar sind die Eröffnungen der Gesanden von Zürich und die der VII Ortemit zwei Strichen durchzogen und am Rand steht mit anderer Schrift: „Nüt geendert in allen abscheiden.Nota mangcl." Ebenso sind im Zürcher Abschied die von den übrigen Orten vorgeschlagenen Mittel durch-strichen : sie lauteten daselbst ursprünglich so: Die von Zürich sollen zu Bern, Basel und Schaffhausen, n»vein Bote von Bern zu Zürich den Eid nach ihrer Religion geben und schwören (lassen?)! in den übrige»neun Orten soll ein Bote von Zürich die Vorrede thun und dann ein Bote von Lucern den Eid zu Gottund den Heiligen geben. Das soll denen von Zürich an ihrem Vorsitz und alten löblichen Bräuche»unnachtheilig sein. Am Anfang und am Schluß dieser letztern durchstrichenen Stelle finden sich Verweisungs-zeichen, deren Correlativ aber erst auf k. 327 des betreffenden Abschiedebandes, übereinstimmend mit unser»'Texte, folgt. Auch das Freibnrger Exemplar lautet mit Bezug auf die vorgeschlagenen Mittel wie ursprünglichdas Zürcher. Berichtigend und die Sache erklärend enthält dann die Freiburger Sammlung folgendeActenstücke: 1555, 25. Mai, Heinrich Bodmer, Stadtschreiber zu Baden, an Ulrich Nix und Jost Freitag,beide Venner und des Raths zu Freiburg. Zufolge Befehls der Gesandten der vier Orte schicke er diese»Artikel, betreffend das Bundschwören, der in dem Abschied von Baden aus Mißverständniß nicht der Abredenach eingeschrieben worden sei, damit sie ihre Obern hierüber berichten und diese auf der JahrrechnuvgAntwort geben können. Eine Beilage beginnt dann mit folgender Einleitung: Als der Laudschreiber Z»Baden einigen Orten den Abschied ab dem Tag zu Baden „gen Zofingen zu überantwurten" zugeschickt habe,seien „wir" die Boten von Lucern, Schwyz, Glarus und Schaffhausen, die auf dem Tag zu Baden gewesc»sind, über den Abschied gesessen und haben bei Durchlesung desselben in dem Artikel des Bundschwörensden Mißverstand und Mangel befunden, daß derselbe nicht der Abrede gemäß gestellt sei. Das vorgeschlageneMittel gehe dahin (folgt dann eine mit unscrm Abschiedtexte übereinstimmende Redaction des vorgeschlagene»
Mittels). K. A. Freiburg: Badische Abschiede Band 16, nach den Abschieden von 1bb5.
Die gleiche Correctur findet sich auch beim Basler, Solothurner, Schaffhauser und Appenzeller Exemplar-
Zu t. Claude de Vergy, Statthalter („Eomis") des Kaisers in der Grafschaft Burgund, stellt erstunterm 8. Juni 1555 für Guydon Mouchet, Herr zu Chateauroillaut, eine Credenz aus, daß er für d>eErneuerung der burgundischen Neutralität, mit Einschluß von Bassigny, ermächtigt sei; die frühere (»o»'29. März 1555) habe hievon nichts enthalten. War die laut dem Text von Chateauroillaut erwähnte,zwischen aus erhaltene, wegen der Bedingung des sofortigen Abschlusses, als ungenügend betrachtet worden?
St. A. Zürich: Tschudische Documentensammlung Bd.XI. (Copicu der obigen Vollmachten vom 29.März und S.Juni und der französischenvom 29. Mai 1555, französisch.)
Bei diesem Anlasse wurde wahrscheinlich auch folgendes Schreiben verwerthet:
1555, 9. April, Brüssel. Der Kaiser an alle Orte der Eidgenossenschaft. Guido (Johann) Mouchet,Herr zu Chateauroillaut, Gesandter der Grafschaft Burgund in der Eidgenossenschaft, habe dem Kaiser >»'lFleiß und Rühmen berichtet, wie sich die Eidgenossen alles nachbarlichen, freundlichen und geneigten Wille»sgegen die Grafschaft bedienen, was der Kaiser mit gnädigem und dankbarem Wohlgefallen vernommen habe-Obwohl der Kaiser nicht zweifle, daß die Eidgenossen in diesem ihrem guten Willen verharren, wolle erdennoch nicht unterlassen, sie zu erinnern, die Grafschaft in allen vorkommenden Vorfallenheiten empföhle»zu halten. Hinwieder wolle auch der Kaiser gnädig und mit Fleiß Alles zu thun bemüht sein, was de»Nutzen der Eidgenossen zu befördern geeignet sei, wie auch seine Unterthanen in der Grafschaft Burg"»''das ihnen zutheil werdende Wohlwollen um die Eidgenossen zu verdienen stets bereit seien.
St. A. Zürich: Dfchudische Documentensammlung, Band XI. (Original.!