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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1555,

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der VII Orte hiefür die Bewilligung ertheilt worden wäre. Besiegelt vom Landvogt zu Baden, Hans HeinrichSproß, des Raths zu Zürich, den 10. Mai 1555.

St. A. ZUrich: Thurgauer Abschiede (v VIII, 313) f. 142 vsr«o. Ebendaselbst: Acten Weinfelden. StiftSarchiv St. Gallen: Abschiede-band 15301532, v, 777.

vv. Die XII in Lauis regierenden Orte erlassen für diese Herrschaft eine neue Statute; siehe Note.1^. Kenntnißgabe in Betreff des französischen Friedgeldes; siehe Note.

Kx. Verwendung der XIII Orte für Einige von St. Gallen bei Constanz; siehe Note.I»I». Verhandlungen zwischen Basel und Bernhard Segesser, Vogt zu Kaiserstuhl, wegen Ettingen undTerwyler; siehe Note.

11. Spruch der VIII alten Orte zwischen Nürnberg und Sylvester Reidt (Reich?); siehe Note,kk. Verhandlungen der drei Städte Bern, Freiburg und Solothuru und der VII Orte vor demSchiedsgericht über die Thurgauer Angelegenheiten; siehe Note.

Im Zürcher Exemplar fehlen x, 1», von u ist nur der erste Satz vorhanden; im Berner fehlen in vdie Erwähnung der Krone für das Vidimus, ferner Al, o, r, von n ist nur der erste Satz da, vonV fehlt Ziff. 1; im Schwyzer fehlen i», «, r; im Zuger n, r; im Glarner n, s; im Basler in vdie Ausgabeposten, xi, r; im Freiburger i, u, » ; im Solothurner von v der zweite Satz, i, ii, r;im Schaffhauser in v die Ausgabcposten, xi, «z, r; im Appenzeller v, x, I», Ic, I, i», p, », vz^.si aus dem Glarner, n«, aus dem Schaffhauser Abschied.

Zu «I. Wegen der Paßporte der Kanfleute und anderer Angelegenheiten verordnet der Rath zuSt. Gallen unterm 30. April 1555 als Gesandte nach Baden Hauptmann Hans Blum und den Stadtschrciber(Josun Keßler). Am 23. Mai erstatten obige Gesandte vor dein Rath Bericht, was sie verhandelt habenin Betreff der Rucrschen Appellation (?) und der Handlung, der Paßporte der Kaufleute und der markgräfischcn

Schuld. Stadtarchiv St. Gallen- RathSbuch ISS«lSSS, k, i«s »nd ISS.

Zu «. 1555, 19. Mai, Baden. Die XIII Orte an den König von Frankreich. Die Ehrenleutcvon Bern, Basel, Frciburg und Solothnrn haben daran erinnert, wie der König auf den am 20. Januardieses Jahres zu Baden gehaltenen Tag geschrieben habe, er habe den Grafen von der Cammern entboten,sie sollen mit ihren Gelten im deutschen Land und denjenigen, welche sich für sie verbürget haben, in dennächsten zwei Monaten so übereinkommen, daß dem König deßwegen keine Klagen mehr vorkommen, ansonstenwerde er die Güter des Grase» gemeinen Gelten übergeben und den Graf gefangen legen. Dessen ungeachtethabe der Graf in Betreff des Hauptgutcs die Sache nicht in Ordnung gebracht. Zwar habe sein DienerMartini die verfallenen Kosten, doch nicht vollständig, zu Solothnrn entrichtet, aber in Betreff des Haupt-gutes nur auf vier oder fünf Jahre heraus, so daß jährlich 4000 oder 5000 Kronen erlegt werden sollten,mit ihnen handeln wollen. DaS sei ihnen nicht genehm, da schon mehr als fünf Jahre über das Ziel derzugesagten Losung verflossen seien. Sic haben daher wiederholt um Hülfe und Beistand angerufen. Da»mn ihnen dieses zu leisten schuldig sei und seit des Königs Schreiben ungefähr vier Monate verstrichenseien, so bitte man den König dringend, er wolle gemäß seinem Schreiben mit dem Grafen verschaffe», daßer die Ehrenleute der Bürgschaft enthebe oder dann ihn gefangen legen und seine Güter jenen zum Verkaufübergeben. Es siegelt der Lnndvogt zu Baden.

K. A. Freibm'ti: Badische Abschiede Band 10, beim Abschied vom Li. Januar 1555.

Vom Grafen von der Cammern wird bald in der Einheit, bald in der Mehrzahl geredet.

Zu I. Die gegen Landvogt Pfyffer von der Botschaft von Lauis vorgebrachten Beschwerden sind wohldie im folgendenFürtrag der boten der frommen landschaft Lowis" enthaltenen. 1. Der Landvogt habe

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