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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1555.

N?»Mmuiia eines unparteiischen Rechts verweigern,

Fall, daß die von Bern eine gütliche Vergleichung o ^ Bernhusen zu einem unparteiischen

soll jeder Bote auf den künftigen Tag u.stmn ^d ^^^ Landvogt zu Luggarus, und eröffnet, es sei

Rechte verHelsen könne. ,». Es erscheint .v ff Todtschläger angeklagt (erkennt") worden.

Einer. Bartlome Testamata genannt, vor 'h'" °ts ^ Darauf sei ihm ein Schreiben von

woraus er denselben gefangeil gelegt und ' ' '.gekommen, welches das Verlangen enthielt, er

«»igen Orten, die damals zu Lucern versamme /^dern ihn gefangen behalten bis die Rathsboteu der

solle gegen den Betreffenden nichts Weiteres ^eh'' ^ diese dagewesen, haben sie allen Handel

Eidgenossen auf die Jahrrechnung nach ^garm - f^^nde.i Tag zu Baden. Aus demselben

den Abschied genommen und ihn also ^gen ^ gemäß der Capitel den Testamata

seien die mailändischen Herren erschienen nnc ) ^ freigelaffeu worden, doch hätten die

ous dem Gesängniß eirtlasse. Nach langer -er) ^ ^ Kronen belaufeii haben, ausrichten

Anwälte und die Freundschaft, die hier Seesen, ne. ^ ^estamata nicht entlaffen, bevor diese Kosten

sollen, und es sei dem Landvogt geschrieben worden, ^ Testamata aus dem Gefängmß

bezahlt seien. Bevor aber dieses Schreiben ^ ^ vermögen, daß sie ihm die Kosten vergüten,

ausgebrochen; der Landvogt bitte daher, die mallan i ^a Ascanius Marsus und Angelus Rttius

andernfalls die Obern der Orte ihn diesfalls entj i g^m Erlegung der Kosten bewilligt

M Zeit um die Freilaffung des Testamata nachgcff ^ Landvogt um seine Kosten entschädigt

hatte, so hat man mit Ascanius Marsus "'A' ) <^ ' ^ ^ den Fall, daß die Mailänder diesewerde. Beinebeiis soll man die Sache ' ^iidvogt entschädigen wollen. «» Auf das ab dem

Kosten nicht bezahlen sollten, die Orte dressa . Boat Stierli sicheres Geleit zu geben und ihm m

^hten Tag an Schaffhausen erlassene Schrei e». eröffnen, haben die von Schaffhausen geschrieben,

Betreff der ihm zugesprochenen Francas Rec) ' -cht um die Ehe angesprochen, was der Beklagte

Stäßly Gyßlinger habe den Kaspar Stierli vor i )rr ^ ^ dann beide Parteien angefragt worden seien,

verweigert habe, indem er sich auf Kundschaften be e^ die geantwortet

°b sie weitere Kuudschasten, (als) damals angegi n , Ehegerich

sie lassen es bei diesen Kundschaften verbleiben. worden sei. Dieses Urtheil habe die Gyßlmger

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a" den kleinen Rath appcllirt. Da aber daselbs , ^ der Länge nach verHort und dann den

bw Sache an den großen Rath gewiesen. Dieser hc ^ ^ die von Schaffhausen wie ein

Stierli und die Gyßlinger als Eheleute verbleiben lassen. Auf dieses eröffnet Kaspar

anderes Ort bei diesem Urtheil und ihren . drinaend auf seine Kosten von zwei oder drei Orten

Stierli wie früher Manches gegen die Gyßlinger >uu ' ^ ' das Recht geöffnet werden. Es werdenBotschaft nach Schaffhausen zu senden; er h°^, " ^ Basel wollen sich mit der Angelegenheithierauf die Jnstructioiien verglichen; die von >>uu , ^ gewünschte Botschaft bewilligen; da

"'cht behellige,.; die übrigen neun Orte wollen ee drei Städte ohne Erfolg sein werde, so hat man

"ber zu vermuthen ist, daß dieses bei der ^ doch nicht anders als freundlich und gutlich

Kunden, in Betracht, daß man mit denen von ^ch ) ^^en, i,u Rainen der zwölf Orte Boten

"erhandeln könne, sollten die drei Städte auch ^ ^th. Gräfin von Sulz, hat aus das vielfältigehinzusenden. Antwort auf dem nächsten Tag. r- 5 ' ' d dem Abt von Rheinau waltendenSchreiben der Eidgenossen in Betreff der zwischen ihr, .Hren-Soyne