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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1555.

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Seitens der Eidgenossen die Beglückwunschung eve. , . ^ ^ zugekommen, daß der

I». Schreiber Roll eröffnet, ab dem letzten Tage z. einschreiten sollen;

Statthalter und er gegen diejenigen, lue llch der Gefängnis, legen wollen. Es soll

nun aber haben sie niemand, der ihnen beho' Ohmden Boten beaustragen, mit des Landvogts

nun jedes Ort den ans die Jahrrechnnng nach S ^ Roll in solchen Sachen

Weibeln oder andern Personen zu reden, daß ,.e Rheinthal, jetzt wohnhaft zu Zürich, eröffnet,

gehorsam und behülflich sein wollen, i Ho"-' ' . Rheinthal, wiederum anfgethan, um gasts.ve.S arm

vor Jahren haben ihm die Obern sein V°ter °nd da . ^ ^ hingange"; vor Kurzem ,ei ih.nund daraus zu wandeln. Nun sei er ein a trr - » ^ ^ bekommen; damit nun künst'.g , )»r u.u

"" junger Sohn geworden und er mochte mm cur Rheinthal wohnen, so bitte er, ihm zu ""K'M

seinen Kindern nicht vorgehalten wurde, ffe iU.ß Rheinthal zu wohnen; zwar glaube er. er wer e

«>» ihm und stm.» «nd.n. ..'-»dm. w>- ' ^ d,.S°ch.wd.N»Ich»d

während seines Lebens nicht hinziehen. Dame) ' Esaias Nöuchli, des Raths von Zürich, un

genommen, Es erscheint der Landvogt von - n ^ Geschenke anzunehmen, bei Verlust ihres

eröffnet, es sei den Vögten untersagt "°rdeu Mi ' ausgegangen sei, so haben doch seine nbern,

Amtes. Obwohl diese Verordnung uicht von de" ' nehme.i. und es werde sich auch nirgends

die von Zürich, durch ihre Mandate ihm ^ ^ habe. Nun aber lM . er

ieigen, daß er Hallers- oder Pfenningswerth ,°lch ^ ^nes Hausgesindes bedeutende Kosten.

Mi, d.> Aul- und Ad--U.n und d.U. S.W i s»misch.u El,..«u-»°b.»

daneben habe der Landvogt im Namen dei - ^ ^ andere Amtsleute eihalten.

M bestreiten, müsse zwei oder drei Hengste h°be" w'd we^ ^ ,

Belohnung des Vogts betrage nun einzig N > 'Zweihundert krönen zu der hushaltuug haben mm .berechne, ergebe sich,daß er necher mt dann i.n I 5 ^ Leute.i vielen Gefahren ausgesetzt; er buteDabei sei der La.idvogt gegenüber leichtfertigen oder w ^gemeinsam versa.n.nelt ii.id ihnendaher nm Vermehrung seiner Besoldung; er habe m l gehen und um Erhöhung ferner

seine Beschwerde vorgetragen und augezeigt, ^ ^ ^ ^ gewünM und nm

Besoldung eiukonimen; sie haben hiergegen nichts e g ^ ^ inhersaren". In gleicher ^>ese

Abelen, er solle in Betreff der Belohnung """ / ^i^

bewerben sich auch die drei andern Landvogte enne Mendris Maiirthal jeder nur 62 Krön

insbesondere der Vogt zu Lauis nr.r 172 Kronen. beschlossen, die zu Lauis sollen ihren,

ungefähr jährlich zu beziehen. Es wird nun au, ^ g.ben, dau.it er jährlich 200 ^o.urem

^andvogt nebst den bisherigen 172 Kronen uo ^ Sonncnkronen beilegen ; nc von i

krönen habe; die von Luggarus sollen den "" K^ ^ ^r 100 Kronen

und Mainthal sollen jedem Landvogt zu d" st" verordnet worden, es so nm

erhalte. Es ist ferner in. Jahre (15)39 für ^ aber wenn ste sonst

beim Ausreiten vorgelesen .Verden, die Vögte v° ^r. neh.uen,

Gehrungen erhalten, so soll das hierin nicht yas ^ie Boten heimbringen

s°« er dasselbe verlieren und dazu d.e Strafe ver ^ 1^1