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Mai 1555.
verabschiedet und auch in allen Vogteien befohlen worden ist, daß weder ein Ort, noch die Landvögte, nochdie Gerichtsherren Bettelbriefe geben sollen, so läßt man es hierbei verbleiben. I». Die von Notweil schreiben,die Angelegenheit in Betreff des gemeinen Landfriedens, worüber früher Einiges in den Abschied genommenworden sei, sei nun auf den gemeinen Kreistag nach Frankfurt gezogen und von demselben auf den jetzigenReichstag zu Augsburg geschoben worden. Sie wissen über die Verhandlung weiter noch nichts zu berichten!was ihnen aber bekannt werde und für die Eidgenossen von Belang sei, wollen sie jeder Zeit mittheilen.Das wird in den Abschied genommen, v. Die Gesandten der Grasschaft Burgund entrichten das Erbeinungsgeldfür dieses Jahr; es beträgt dasselbe für jedes der XII Orte 37 Kronen. Davon hat jedes Ort denverbrannten Leuten von Wettingen 4 Kronen und 1 Krone den Boten der sechs Orte, welche die Vidimusin Betreff der Herrschaft Haldenstein besiegelt haben, gegeben. «I. Auf diesem Tag hat man wieder mit deinGesandten des Königs von Frankreich ernstlich geredet in Betreff der Kaufleute, die mit ihren WaareN(„Gwerb") nach Lyon handeln, und ihn ersucht, beim König von Frankreich zu bewirken, daß die eidgenössischeKaufleute gemäß dem Frieden und der Vereinung gehalten werden. Der Gesandte antwortet, es sei frühervon den Kaufleuten etwas Betrug geübt worden, deßwegen habe sich der König veranlaßt gefunden, eingebührliches Einsehen zu thun, und glaube nicht, daß dieses den Tractaten widerspreche. Andere Kaufleutewerden untersucht; von den eidgenössischen aber werde nur verlangt, daß sie dem Lieutenant angeben,wie viel Geld sie hinwegführen, dann soll ihnen der Lieutenant eine Bollete geben, in welcher die Summedes Geldes gemeldet sein soll; sich weiter einzulassen habe er vom König keinen Auftrag. Man läßt ihmerwiedern, man glaube, die Obern würden bewilligen und die Kanfleute vermögen, daß jeder von seinerObrigkeit ein Zeugniß nehme, daß er mit aufrechten Sachen umgehe und keinen Betrug brauche, und diesesZeugniß dem Lieutenant vorweise; der soll dann jedem einen Paßport oder Bollete geben, aber unentgeldlich,und sollen die Angehörigen der Eidgenossen nicht schuldig sein, das Geld, das sie mit sich hinwegführen,anzuzeigen, damit ihnen hieraus nicht etwa Schaden und Nachtheil erwachse. Der Gesandte ist aber be>seiner Antwort verblieben. Daher soll jeder Bote heimbringen, ob man es bei des Königs Vorschlag wolltverbleiben lassen, dem Frieden und der Vereinung unnachtheilig, oder ob man wegen der Kaufleute an de»König ein weiteres Ansuchen stellen wolle, v. Die Ehrenleute, welche sich für die Grafen von der Cammer»verbürgt haben, bitten abermals um Beistand. Als man diesfalls mit dem französischen Gesandten, deMHerrn von St. Laurent, reden ließ, antwortete er wie früher, er glaube, der König werde seinem Versprecht»nachkommen; da aber der vom König gemeldete Termin verflossen, die Bürgen aber noch nicht ihrer Bürgsch»^erledigt sind, so wird an den König ernstlich geschrieben, er möge seinem Erbieten gemäß verschaffen, daßjene Erledigung erfolge, oder die Grafen ins Gefängniß legen und ihre Güter den Bürgen übergeben, daM'tdiese sich selbst von ihren Verschreibungen erledigen können. Daneben soll jeder Bote die Sache heimbringe»,damit man sich berathe, wie den genannten Ehrenleuten im erforderlichen Falle weiter zu helfen wäre-L. Nach altem Brauch ist jeweilen am dritten Sonntag nach Pfingsten der Landvogt zu Baden auf die Vogte'aufgeritten. Nun lassen die von Lucern, welche jetzt die Vogtei Baden zu besetzen haben, berichten, ihr Landvogtoder „verordneter Statthalter" werde auf den benannten Sonntag nicht aufreiten, weil sie auf St. Johannstagdie Aemter besetzen; er werde daher am letztern Tage nach dem Jmbis zu Lucern ausreiten und am Dienstedarnach zu Baden einleiten. Das soll jeder Bote seinen Herren berichten, damit sie auf genannten Diensteihre Botschaft verordnen können, x. Da in kurzer Zeit ein neuer Papst gewählt werden soll, so hat »'»"über die Beglückwünschung desselben geredet. Weil der verstorbene es nicht mit besonderm Wohlgefa^»