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Mai 1555.
353.
Mern. 1555, 4. Mai.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch No. 331 und 332, zweite Abtheilung, S. 207.
Vor dem Nathe zu Bern erscheint der Herr von Chateau-Roillaut und eröffnet: 1. Den Dank, daß ma"den Herren der Grafschaft (Burgund) einen Boten erlaubt habe, um dem König von Frankreich den Briefgemeiner Eidgenossen in Betreff der Neutralität zu überbringen. 2. Er bitte, den Boten von Bern auszutragen,sich auf dem Tag zu Baden dafür zu verwenden, daß die zu Cussy beschlossene Neutralität verlängert werde.3. Der Bote, der dem König den Brief gebracht habe, habe die darauf erfolgte Antwort ihm zugestellt; erbegehre zu wissen, wie er sich diesfalls halten solle. 4. Mau möge die Grafschaft Burgund für empfohlenhalten. Der Rath antwortet: Was die von Bern gethan haben, sei mit gutem Willen geschehen; ma»habe auch den Boten wegen der Neutralität Vollmacht gegeben. Den Brief, da der Tag nahe bevorstehe,soll er den Boten gemeiner Eidgenossen übergeben. Der Grafschaft Burgund Freundschaft, Liebe, Dienstund gute Nachbarschaft zu erweisen sei man stets bereit.
354.
Mrunnen. 1555, 6. Mai.
Landcsarch!» Schivyz: Abschiede.
Tag der Orte Uri, Schwyz, Nidwalden.
Dieser Tag ist einzig beschrieben worden wegen Jörg de Judice (alias Tschudis) und seines Tochter-mannes, Wilhelm aus dem Mainthal, betreffend ihre Angelegenheit, die sie vor einigen Tagen den Ober»der Orte vorgetragen haben, wobei sie gegen den Rath in der Niviera wegen einiger ihnen auferlegte"Bußen auftreten. Da die Parteien noch nicht anwesend sind, so bringt der Gesandte von Uri vor, düSchilde und Wappen in der III Orte Haus zu Bellenz seien „unglich" (nicht auf gleicher Linie stehend?),Verachtung „etlicher" (?) gemalt worden. Es sei nun ein Maler zu Bellenz, der diese Schilde in gleicheGröße und „nacheinander" (auf einer Linie?) malen wolle. Da die übrigen Boten nicht instruirt sind, wirdder Gegenstand in den Abschied genommen, um am nächsten Tage Antwort zu geben. I». Derselbe Gesandteerwähnt im Auftrage seiner Obern, wie wegen des Geschützes zu Bellenz, das den III Orten und den übrige"Orten gehöre, gemäß dem Abschied ein Brief errichtet werden sollte. Die Boten der übrigen Orte habe"hierüber keine Instruction, da solche denjenigen Boten gegeben worden sei, die auf den Tag zu Bade"kommen. Man nimmt daher die Sache in den Abschied und will die Verhandlung zu Baden erwarte"-v. Der Gesandte von Uri bringt wieder vor, wie eine Botschaft aus der Landschaft Lauis vor seinen Ober"erschienen sei und eine Beschwerde vorgetragen habe, welche die III Orte angehe, da sie die in der Grafsch"stBellenz liegenden beiden Dörfer Jsone und Medea (Medeglia) betreffe. Die von Lauis vermeinen nämlich,die genannten beiden Dörfer sollten einige auf der Gränze („Fontier") gelegenen Straßen machen, wogege"aber König Ludwig, als er die zwei Dörfer den III Orten („uns") zu der Grafschaft Bellenz gegcbe",